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Autor Thema: instandhaltung von strom und wasserzähler  (Gelesen 2076 mal)

cama123

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instandhaltung von strom und wasserzähler
« am: 30. März 2010, 14:55:19 »

hallo bin neu hier und würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte

bin seit einem jahr im insolvenzverfahren, hatte eine bäckerei
nun meine frage,ist es richtig das ich für sämtliche geräte,zb. strom und wasserzähler die noch im gebäude sind
sind ( obwohl ich nicht darin wohne),für die instandhaltung einen monatlichen betrag zahlen muss

danke schon im vorraus
cama123
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rookie

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Re: instandhaltung von strom und wasserzähler
« Antwort #1 am: 30. März 2010, 16:04:30 »

Wenn Sie das Gebäude noch gepachtet oder gemietet haben ja.....
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cama123

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Re: instandhaltung von strom und wasserzähler
« Antwort #2 am: 30. März 2010, 16:37:04 »

danke für die antwort

habe das gebäude weder gepachtet noch gemietet

mein insolvenzberater sagt aber das ich für die bereitstellung der geräte selbst aufkommen muss
musste aber alles abtreten was in meinem besitz war.

auch die grundstückssteuer und benutzungsgebühren ,was sonst noch so anfällt,würden somit auf mich laufen.
lg.cama123
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Insokalle

Re: instandhaltung von strom und wasserzähler
« Antwort #3 am: 30. März 2010, 17:09:14 »

Wer ist Eigentümer des Gebäudes?
Wenn Sie es sind: Freigabe aus der Masse erklärt?

@ rookie: Sehe ich anders
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cama123

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Re: instandhaltung von strom und wasserzähler
« Antwort #4 am: 30. März 2010, 17:19:36 »

also ich habe alles an meinen insoverwalter abgetreten,habe noch 2 monate im gebäude gewohnt ( in der zeit habe ich auch miete an meinen verwalter gezahlt)

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rookie

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Re: instandhaltung von strom und wasserzähler
« Antwort #5 am: 31. März 2010, 10:19:27 »

Also ich sehe jetzt nur den Grund darin dass Sie eventuell noch beim Stromversorger/Wasserwerke unter Vertrag stehen......bzw. sich nicht abgemeldet/gekündigt haben

Was andres wüsste ich jetzt auch nicht. Vieleicht mal beim IV nachfragen..... :gruebel:
« Letzte Änderung: 31. März 2010, 10:21:49 von rookie »
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Insokalle

Re: instandhaltung von strom und wasserzähler
« Antwort #6 am: 31. März 2010, 11:41:30 »

Es bleibt kryptisch. Da stimmt doch was nicht. An den IV kann man so etwas nicht abtreten.

Ich war von einer reinen Gewerbeimmoblie ausgegangen:
Wäre sie gepachtet, wäre der IV zuständig (108, 109 InsO; Masseverbindlichkeiten oder Insolvenzforderung oder beides).
Wäre sie Eigentum des Schuldners, wäre der IV ebenfalls zuständig, wenn nicht freigegeben.

Aber irgendwie scheint es ja anders zu sein. Mit so wenigen Informationsbröckchen ist eine Frage kaum zu beantworten.
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