Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mercedesc180 am 26. September 2015, 00:23:57
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Hallo,
ich habe eine sehr wichtige Frage,
ich bin in der Insolvenz, noch nicht in der WVP. Leider muss ich jetzt aus diversen Gründen die Wohnung wechseln, innerhalb der gleichen Wohnungsgesellschaft. Die Gesellschaft möchte meine damals gezahlte Kaution auf die andere Wohnung umbuchen. (gleiche Kautionshöhe). Ich habe nun jetzt Angst das der Insolvenzverwalter die Kaution fordern kann. Gibt es Besorgnis?? Paragraphen??
Danke für Eure Antworten.....
mfg
Mercedesc180
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Die Sorge ist m.E. berechtigt.
Denn der Mietvertrag über Wohnung 1 wird aufgelöst mit der Folge, dass da dann natürlich ein Kautionsrückzahlungsanspruch entsteht, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Wohnungsgesellschaft, die Kaution auf den neuen Mietvertrag über Wohnung 2 umzubuchen, ist unwirksam, da Sie darüber nicht verfügen können.