Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Frank180671 am 28. März 2009, 08:42:18
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Hallo,
nach langem Kampf mußten meine Frau und ich in die Privatinsolvenz. Nun habe ich aber ein besonderes Problem. Ist das AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) bei Soldaten pfändbar? meine Beraterin bei der Schuldnerberatung konnte mir das nicht beantworten. :Oh_no:
Gruß Frank
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Unter welcher Voraussetzung wird AVZ gezahlt und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
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Das Avz wird gezahlt als "Gefahrenzuschlag" für eine Verwendung im Auslandeinsatz. Bosnien, Afghanistan u.s.w Die gesetzliche Grundlage dafür kenne ich nicht. Sorry, bin in solchen Sachen die Oberniete schlechthin.........
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Ich denke ehr dass der Zuschlag auf Grundlage des BundesBesoldungsGesetz gezahlt wird.
Zumindest findet sich dort der Begriff bei auswärtigen Einsätzen.
Wenn dem so ist, ist es also keine "Gefahrenzulage" und unterliegt als Zuschlag der Pfändung.
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Nein, ganz so einfach ist das wohl nicht. Nach dem Willen des Gesetzgebers gilt der AVZ die mit der besonderen Verwendung verbundenen Belastungen und Erschwernisse ab. Aus diesem Grundgedanken heraus ist der AVZ als eine Art "Entschädigung" ja auch einkommensteuerfrei.
Ein Kamerad sagte mir das der AVZ gem. § 850a Nr3 ZPO nicht gepfändet werden darf. Nur sagen kann man viel, und ich habe wie gesagt keine Ahnung von solchen Sachen. Man muß auch beachten das der AVZ werder auf der Steuerkarte noch auf den Gehaltsmitteilungen auftaucht. Quasi nur auf dem Konto?!
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850a(3) könnte zutreffen.
Leider ist das Informationsmaterial / Ihre Auskünfte zu gering um es definitiv zu sagen.