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Autor Thema: ist das wirklich so korrekt??  (Gelesen 2087 mal)

Momo72

ist das wirklich so korrekt??
« am: 20. Juli 2012, 12:13:07 »

liebe foris.

ich habe nochmal eine frage. mein mann ist in der eröffneten PI und es gibt einen gerichtsbeschluß wegen seiner fahrtkosten zur arbeit das seine pfändungsgrenze um 75 euro raufgesetzt ist. mein mann verdienst ca 1250 euro im monat aber trotzdem wurde in den letzten monaten nichts an den TH abgeführt, außer in dem einen monat als er urlaubsgeld bekommen hat. wir hatten uns schon mal in der lohnabteilung seiner firma erkundigt ob das so korrekt wäre und da meinte man das wäre richtig so weil mein mann ja ein halbes kind auf der steuerkarte hätte. naja das kind ist aber sein stiefkind, also meine tochter-nicht seine. also haben wir heute nochmal nachgehakt um dem lohnbüro zu sagen das es keine unterhaltspflichtigen personen für meinen mann gibt. wir haben dann dort eine erstaunliche antwort bekommen denn der gute herr meinte das wäre so richtig auch wenn die tochter NICHT seine wäre, weil sie in unserem haushalt mit leben würd. er hat die ganzen gerichtsbeschlüsse nochmal dabeigenommen und gemeint ich wäre ja als unterhaltspflichtige person raus weil ich selber arbeiten geh, aber in dem gerichtsbeschluß würd stehen das meine tochter hier im haushalt leben würd und dadurch würde sie wieder mit eingerechnet. ich mein man sollte meinen das die in einem so großen unternehmen wissen wie man das berechnet, aber mir kommt das halt komisch vor.
deswegen jetzt meine frag: ist das wirklich richtig so? ich will nicht das sich ein neuer schuldenberg an rückständen an die insomasse aufbaut.  :gruebel:
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Claus123

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Re: ist das wirklich so korrekt??
« Antwort #1 am: 20. Juli 2012, 14:52:32 »

Claus-seit 12 Tagen mit erteilter RSB

Es kommt doch wohl auf den Gerichtsbeschluss an,wieviele Personen unterhaltsberechtigt sind,(bzw. für wieviele Personen der Schuldner unterhaltspflichtig ist) und nicht darauf,was der Th meint oder das Lohnbüro sagt.
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Momo72

Re: ist das wirklich so korrekt??
« Antwort #2 am: 21. Juli 2012, 21:39:29 »

also in dem beschluß steht nur das ich als unterhaltsberechtigte person rausfalle. das ich meiner tochter zu unterhalt verpflichtet bin steht allerdings auch drin. aber das hat doch mit meinem mann nix zu tun, oder seh ich das irgendwie falsch?
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