Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: behoreco am 12. Dezember 2007, 15:27:34

Titel: Ist eine Bar-(Einmal)zahlung als Miete anfechtbar?
Beitrag von: behoreco am 12. Dezember 2007, 15:27:34
Hallo Forum-Mitglieder,
folgender Sachverhalt:
Mieter hat Verbraucherinsolvenz angemeldet (Oktober 2005).  In diesem Monat hat er mir seine Miete, wie bisher auch immer in "bar" ausgehändigt, die dann von mir auf das Haus-/Mietkonto eingezahlt wurde.  Außerdem hatte ich noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Mieter bei seinem Arbeitgeber laufen der angefochten wurde.  Im Beschluss des Amtsgerichtes über dieses Insolvenzverfahren seht allerdings nur, dass die Zahlungen des Arbeitgebers von der Treuhänderin angefochten werden dürfen. 
Von der sog.  "Einmalzahlung" in Bar ist in diesem Beschluss keine Rede.
Kann die Träuhänderin trotzdem, obwohl das eine laufende Mietrate für den Monat Oktober war, anfechten bzw.  zurückfordern!?!? Ist das rechtens???
Wer kann mir weiterhelfen !!!  :rougi: :rougi: :gruebel: :?
Danke für Eure Hilfe schonmal!
B.
Titel: Re: Ist eine Bar-(Einmal)zahlung als Miete anfechtbar?
Beitrag von: lucca_m am 13. Dezember 2007, 10:29:06
laufende Mietzahlung sind nicht anfechtbar, da diese mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun haben. Zahlungen auf Mietrückstände, entstanden nach Insolvenzeröffnung dürfen geleistet werden, da auch nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Mietrückstände entstanden vor Insolvenzeröffnung dürfen nicht mehr bedient werden, diese werden durch die Insolvenz erfasst. Ihr PfÜb wird durch die Eröffnung der Insolvenz i.R. aufgehoben.