Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 22. September 2011, 19:06:08

Titel: iv-antrag abgegeben und nun kontopfändung
Beitrag von: elga am 22. September 2011, 19:06:08
hallo,
ich habe nun am montag meinen insolvenzantrag abgegeben. nun hat ein gläubiger bei mir und meinem mann die konten gepfändete.
der gläubiger ist das finanzamt. wir müssen für 2009 steuern nachzahlen. normalerweise fließt das ja in die insolvenz ein und ich müsste mir keine sorgen machen, aber mein mann ist ja mitschuldner und geht nicht in die insovenz.nun meine frage: wenn mein mann die summe zahlt, ist das dann gläubigerbevorzugung? wir wollten die ganze summe auf sein konto einzahlen und die pfändung gleich ausführen lassen. das wäre der leichteste weg, um auch die konten wieder frei zu bekommen.

gruß elga
Titel: Re: iv-antrag abgegeben und nun kontopfändung
Beitrag von: Der_Alte am 22. September 2011, 19:26:59
Da Sie beide Gesamtschuldner sind, kann es bei einer Zahlung durch Ihren Mann keine Gläubigerbevorzugung sein.
Titel: Re: iv-antrag abgegeben und nun kontopfändung
Beitrag von: Insoman am 22. September 2011, 19:48:39
..schon mal über Aufteilung der Steuerschuld nachgedacht..?
Titel: Re: iv-antrag abgegeben und nun kontopfändung
Beitrag von: elga am 22. September 2011, 20:05:59
hallo insomann,
nun ist ja das kind in den brunnen gefallen. unsere konten sind jetzt jeweils mit der vollen summe gepfändet.
Titel: Re: iv-antrag abgegeben und nun kontopfändung
Beitrag von: paps am 23. September 2011, 17:30:56
Dann sofort die Freigabe des unpfändbaren Betrages bei der Vollstreckungsstelle des FA beantragen.

Ihr Konto könnte das Insolvenzgericht mit einem vorläufigen Pfändungsschutz 21 InsO ev. freibekommen.