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Autor Thema: IV bei Selbstständigkeit: was kann ich vom Umsatz behalten ?  (Gelesen 1695 mal)

paripari

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Hallo,

ich bin seit langem in der IT-Branche selbsständig und bin leider aufgrund von krankheit in schulden und letztendlich in die insolvenz geraten (regelinsolvenz, im november 2009 eröffnet).

ich kann nun meine berufliche tätigkeit wieder aufnehmen und werde ausreichend umsatz erzielen, um über einen insolvenzplan meine gläubiger zu bezahlen.

meine frage ist nun: was kann ich von meinem umsatz behalten ?
mein insolvenzverwalter sagte mir, dass von meinem umsatz zunächst meine betriebskosten abgezogen werden und dann der rest, abzüglich des selbstbehaltes, an ihn zu überweisen wäre.

dazu habe ich mehrere fragen.

1. nicht konstanter umsatz
mein an sich recht hoher umsatz muss nicht konstant sein. es kann vorkommen, dass es mal einen monat ohne auftrag gibt. kann ich für diesen fall eine art polster einbehalten ?

2. krankenversicherung
aus krankheitsgründen kann ich mich nur in einer gesetzlichen krankenversicherung freiwillig versichern. die beiträge lagen bisher bei fast 700 euro. das kann ich aus dem selbstbehalt nicht finanzieren. kann ich die beiträge als betriebskosten einbehalten ?

3. spesen
da ich viel im kundeneinsatz bin, bekomme ich spesen, auf die ich auch angewiesen bin, denn die höheren aufwendungen, die die reisetätigkeit mit sich bringt, kann ich nicht über den selbstbehalt tragen.
kann ich die spesen einbehalten ?

für ratschläge bin ich sehr dankbar.

lg, paripari



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paps

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Re: IV bei Selbstständigkeit: was kann ich vom Umsatz behalten ?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 19:47:17 »

Wurde das Gewerbe nach §35(2) InsO freigegeben ?

Sind Sie mit dem Insolvenzplan sicher?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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paripari

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Re: IV bei Selbstständigkeit: was kann ich vom Umsatz behalten ?
« Antwort #2 am: 21. Februar 2010, 20:01:51 »

das gewerbe wird vom insolvenzverwalter freigegeben, sobald meine verträge für meinen neuen auftrag vorliegen.

ich bin mir wegen des insolvenzplanes sehr sicher, da ich in einer umsatzstarken branche arbeite und ich in der lage sein werde, pro monat etwa 8-10% meiner gesamtschulden zurückführen zu können.

umsatz ist also nicht das problem ;-)

das problem ist, dass ich existieren muss.. 
ich muss meine sämtlichen aufwendungen, die ich brauche, um selbstständig arbeiten zu können, finanzieren können.
daher meine frage, inwieweit ich von meinem umsatz profitieren kann.

 
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lucca_m

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Re: IV bei Selbstständigkeit: was kann ich vom Umsatz behalten ?
« Antwort #3 am: 22. Februar 2010, 09:06:08 »

"meine frage ist nun: was kann ich von meinem umsatz behalten ? mein insolvenzverwalter sagte mir, dass von meinem umsatz zunächst meine betriebskosten abgezogen werden und dann der rest, abzüglich des selbstbehaltes, an ihn zu überweisen wäre."

Was soll er denn auch anderes sagen, wenn Sie sich nicht zu wehren wissen. Falls das Gewerbe tatsächlich freigegeben wurde (siehe paps), dann ist die Höhe ihres Umsatzes für die Berechnung des "pfandbaren" nicht relevant.

Falls keine Freigabe erfolgte, dann ist der Insolvenzverwalter der "Chef". Darauf würde ich mich aber nicht einlassen.
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Feuerwald

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Re: IV bei Selbstständigkeit: was kann ich vom Umsatz behalten ?
« Antwort #4 am: 22. Februar 2010, 09:36:26 »

Es werden Kraut und Rüben zusammen geworfen und daraus ein Brei für den IV gekocht.

- Insolvenzplan? Wer macht den? Der IV? Dann kommt es darauf an, was der Insolvenzplan vorzieht, falls der zustande kommt (es muss ja zunächst in Gruppen abgestimmt werden).

- Freigabe? Das machen so einige IVs ganz gerne. Sie erklären eine Freigabe, damit die Masse und die IVs selbst nicht haften, tun gleichzeitig aber so, als stünde es ihnen zu, die Sahne abzuschöpfen und den Schuldner auf 980,- Euro zu setzen.  Wie schon geschrieben, sollte man den IV ersuchen, sich gem. § 35 Abs. 2 InsO zu erklären. Dann ergibt sich die Abführungspflicht aus § 295 Abs. 2 InsO, wobei, wie schon geschrieben, das einige IVs nicht recht wahr haben wollen und ihren eigenen Brei kochen.

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