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Autor Thema: IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel  (Gelesen 3305 mal)

DieCookie

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IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel
« am: 02. September 2009, 12:48:38 »

Hallöchen,

bitte mal um Aufklärung :-)

1. Ich bin in der Insolvenz und habe den Arbeitsplatz gewechselt. Habe das dem IV auch mitgeteilt, ihm ebenfalls eine Kopie des Arbeitsvertrages geschickt.
 Beim letzten Arbeitgeber-Wechsel hat er sich direkt an diesen gewendet und dort wurde auch die Pfändung sofort an ihn abgeführt.
Beim neuen Arbeitgeber ist bis jetzt nix vom IV eingegangen und das Gehalt wurde ohne Pfändung ausbezahlt.
Nach 2 Monaten kam jetzt ein Schreiben vom IV mit der Bitte um Übersendung  der Lohnbescheinigungen. Muss ich jetzt das was mir in 2 Monaten ohne Pfändung zuviel an Gehalt ausbezahlt wurde an den IV überweisen. Vor allem muss ich das in einer gesamten Zahlung leisten?

2. Da dieser Arbeitsplatz weiter entfernt ist, muss ich in der Woche dort in einer Pendlerwohnung übernacht und fahre nur am We heim. Habe das auch dem IV mitgeteilt, der will jetzt den Nachweiss über Kosten für die Unterbringung (kann ich ja auch in Form eines Mietvertrages für die Pendlerwohnung) . Aber er hat mir schon mitgeteilt, dass es da kaum eine Chance gibt, da die Gerichte hier eher negativ entscheiden.

Wie verhalte ich mich jetzt "regelkonform"  am Besten?

Danke im Voraus
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rookie

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Re: IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #1 am: 02. September 2009, 16:44:18 »

zu 1 ) Den nicht gepfändeten Betrag wirst Du wohl nachzahlen müssen. Möglich wäre eine Ratenvereinbarung mit dem TH.

zu 2 ) Was Dein TH labert ist egal. Interessiert nicht. Ob es da eine Chance gibt, hat das Gericht zu entscheiden und sonst niemand.Stelle einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beim Insolvenzgericht.

Viel Glück.
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DieCookie

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Re: IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #2 am: 02. September 2009, 22:27:26 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte schon die Befürchtung das ich, weil ich den überzahlten Betrag nicht sofort an den Th überweisen kann, aus der Insolvenz "fliege".

Gruss
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rookie

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Re: IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #3 am: 03. September 2009, 14:39:28 »

Nee Nee........da passiert nichts.

Erstmal warten bis der TH sich dazu meldet.

Wenn Die Rechnung vom TH kommt , spreche Ihn auf eine Ratenzahlung an. Wird zu 99,9 % akzeptiert.
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paps

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Re: IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #4 am: 03. September 2009, 21:11:35 »

Da der Fehler festgestellt wurde, würde ich in die Offensive gehen und die Nachzahlung per Raten gleich mit anbieten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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DieCookie

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Re: IV hat Gehalt nicht gepfändet nach Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #5 am: 10. September 2009, 20:44:28 »

Danke, ich warte jetzt erst mal den Brief vom TH ab. Er will mir ja auch mitteilen, wie seine "Entscheidung" zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze aussieht. Dann wird er ohnehin den Betrag einfordern. Ich warte jetzt mal ab, habe die Gehaltszettel ja in Kopie an ihn geschickt und die Kopie des Vertrages für die "Pendler-Wohnung". Also wird er wohl mal demnächst antworten. Bin gespannt und halte euch auf dem Laufenden :-)

Chrissie
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