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Autor Thema: IV hat P-Konto aufgelöst  (Gelesen 1999 mal)

littlebigman

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IV hat P-Konto aufgelöst
« am: 11. August 2013, 16:44:00 »

Bin seid Anfang Juli im Insov.
Hatte schon einen persönlichen Termin und es wurde mir gesagt, dass ich das Konto innerhalb der Freigrenze
nutzen kann.
Jetzt wollte ich am Freitag am Automaten Geld abheben und meine Karte wurde eingezogen. :angry:
Lt. Bank wurde das Konto aufgrund der Anforderung des IV aufgelöst und der Betrag dem IV überwiesen.
Lt. Sachbearbeiterin beim IV war es ein versehen. Eine andere Sachberabeiterin hätte dieses Konto als
Sparkonto gesehen und löschen lassen. Ein Fax wegen des Fehlers sollte noch am gleichen Tag an die Bank geschickt werden.

Muss ich ein solches Vorgehen hinnehmen?

Danke und Gruß

littlebigman  
« Letzte Änderung: 11. August 2013, 21:32:15 von littlebigman »
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waldi

Re: IV hat P-Konto aufgelöst
« Antwort #1 am: 11. August 2013, 21:53:12 »

Welches Vorgehen, das mit dem Fax wegen des Fehlers?

Ich würde auf jeden Fall morgen persönlich kontrollieren, ob das Fax auch wirklich angekommen ist und der Inhalt auch entsprechend umgesetzt wurde.
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littlebigman

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Re: IV hat P-Konto aufgelöst
« Antwort #2 am: 11. August 2013, 22:41:18 »

Welches Vorgehen, das mit dem Fax wegen des Fehlers?

Ich würde auf jeden Fall morgen persönlich kontrollieren, ob das Fax auch wirklich angekommen ist und der Inhalt auch entsprechend umgesetzt wurde.

Erst einmal Danke für die Antwort.

Die Frage war unglücklich formuliert.
Ist es rechtens das der IV mein einzigstes Girokonto, welches auch als P-Konto eingerichtet war,
löscht?
Kann ich mich bei Gericht darüber beschweren bzw. event. einen neuen IV bekommen?

Danke und Gruß
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Der_Alte

  • Gast
Re: IV hat P-Konto aufgelöst
« Antwort #3 am: 12. August 2013, 08:32:21 »

Zitat
Kann ich mich bei Gericht darüber beschweren bzw. event. einen neuen IV bekommen?

Der IV hat den Fehler doch eingeräumt, was wollen Sie denn noch mit einer Beschwerde erreichen? Dürfen andere keine Fehler machen? Sie sind doch auch nicht fehlerlos.
Einen neuen IV wird das Gericht wegen so einer Lappalie wohl kaum beauftragen. Sie haben ohnehin als Schuldner kein Recht darauf, einen solchen Antrag zu stellen.

Reden Sie mit Ihrer Bank oder suchen Sie sich eine neue. Mit dem IV müssen Sie nur über die Rückzahlung des fehlerhaft an das Massekonto überwiesenen Betrags reden.
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eidechse

Re: IV hat P-Konto aufgelöst
« Antwort #4 am: 12. August 2013, 11:05:04 »

Zumal die Bank auch einen Fehler gemacht hat. Das P-Konto ist innerhalb der Freigrenzen unpfändbar, sodass es keine Insolvenzmasse ist und der IV somit auch keine Verwertungs- und Verwaltungsbefungnis hatte. Er konnte also gar nicht kündigen. Die Bank hätte die Kündigung zurückweisen müssen, weil ein nicht Berechtigter gekündigt hat.
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Insokalle

Re: IV hat P-Konto aufgelöst
« Antwort #5 am: 12. August 2013, 11:05:29 »

Na ja, der Schuldner kann schon beim Gericht Aufsichtsmaßnahmen gegen den IV anregen, sich also „beschweren“. Allerdings sehe ich das auch so, eine Beschwerde in diesem Fall wird das sein, was man gemeinhin als formlos, fristlos, fruchtlos bezeichnet. Das wäre verschwendete Energie und könnte unnötig für eine vergiftete Atmosphäre sorgen.

Wo wir aber grad bei Fehlern sind. Den wird man wohl auch der Bank ankreiden können. Bankguthaben auf einem P-Konto ist innerhalb der Freibeträge unpfändbar. Die Auszahlung hätte also meiner Meinung in dem Umfang nicht durchgeführt werden dürfen. Das könnte man in das Bankgespräch mit einfließen lassen.
Ebenso stellt sich die Frage, ob die Kündigung eines PKontos durch den IV/TH überhaupt möglich ist (wenn man davon ausgeht, dass § 116 InsO nicht eingreift). Die Bank scheint nicht groß nachgedacht zu haben.

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