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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 03. Mai 2014, 21:06:29

Titel: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: wackeldackel am 03. Mai 2014, 21:06:29
Hallo liebe Gemeinde,

Ich bin seit 2010 in Inso und kein Ende in Sicht. War zuvor selbstständig und durch eine Krebserkrankung erfolgte mein "Schiffbruch". Der IV wollte alle Lebens- und BU-Versicherungen kündigen. Da ich im Falle einer Rückkehr meiner Erkrankung in diesem Falle zum Sozialfall werden würde, legte ich Widerspruch ein. Dieser liegt nun seit 2 Jahren beim Landgericht. Das Verfahren ist also offen. Der IV fragte mehrmals beim Gericht an ob er die Versicherungen kündigen dürfe, er erhielt jedoch keine Zusage, diese zu kündigen. Er tat es aber dennoch und ließ sich das Geld auszahlen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Darf er das so einfach? Was passiert, wenn ich das Verfahren gewinne? Ich habe schon mehrmals das Gericht angeschrieben und den Sachverhalt geschildert. Bislang erhielt ich keine Antwort. Soll ich zu einem Anwalt gehen? Doch wie soll ich den bezahlen? Gibt es PKH?

Danke

Mark
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: Sannypless am 06. Mai 2014, 15:04:38


ich würde dir vorsorglich den Weg zum Sozialgericht empfehlen und dort deine Problematik schildern .
Und dort eine sofortige Klage einreichen ( Gerichtskosten sind dort keine zu erwarten )

Viel Glück und gutes Durchhaltevermögen  :thumbup: :rougi:
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: wackeldackel am 07. Mai 2014, 06:41:57
Soll ich jedoch vorher trotzdem zum Anwalt gehen?
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: sashsash am 07. Mai 2014, 07:55:01
Ein Anwalt ist immer gut.
Man sollte hier den Kosten/Nutzen-Faktor bedenken, aber im Ihren Fall wäre ein Anwalt von Vorteil!
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: eidechse am 09. Mai 2014, 16:12:47


ich würde dir vorsorglich den Weg zum Sozialgericht empfehlen und dort deine Problematik schildern .
Und dort eine sofortige Klage einreichen ( Gerichtskosten sind dort keine zu erwarten )


Was hier der Weg zum Sozialgericht soll, erschließt sich mir nicht. Das Sozialgericht ist für Streitigkeiten zwischen IV und Schuldner nun wirklich unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt zuständig. Außerdem hängt ja die Beschwerde bereits beim LG.
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: wackeldackel am 15. Mai 2014, 15:02:40
Habe einem "Rechtsverdreher", bei welchem ich schon einige Dinge erledigen ließ, eine Mail gesendet mit einer Anfrage in dieser Sache. Kurz wenige Sätze zum Schildern des Sachverhaltes, mehr nicht. Als Antwort kam, ich solle einen Termin vereinbaren für eine Beratung. Für diese würde er mir 100 Euronen berechnen...........

Ich möchte doch keine Beratung, sondern ggf. gleich durchstarten! D.h.: PKH beantragen und los gehts. Oder sehe ich das falsch? Als Insolaner hat man doch nicht eben mal 100 Euronen herum liegen!

Wie macht denn ihr so etwas?

Gruss

Mark
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: KarlPaul am 16. Mai 2014, 07:20:50
Wenn diese Versicherungen mit einem Rückkaufwert kündbar sind, warum sollte sie denn der IV
nicht verwerten dürfen? Auch wenn es nun bitter ist für den Fall der Fälle keinen
zusätzlichen Versicherungsschutz mehr zu haben und aus gesundheitlichen Gründen keinen mehr zu
bekommen.
Reine Risikolebensversicherungen mit Berufsunfähigkeit dürften dem IV ohnehin nicht interessieren?


Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: wackeldackel am 16. Mai 2014, 20:10:44
Die BU-Versicherung war mit Kapitalansparung, da ich zum Zeitpunkt meiner Selbstständigkeit nicht mehr in die gesetzl. Rentenversicherung eingezahlt hatte. Nun ist es so: Egal ob ich das Rentenalter oder Berusfunfähig werde, in beiden Fällen werde ich zum Sozialfall. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, das um einige Gläubigerforderungen zu erfüllen, hier die Allgemeinheit aufkommen muss. Daher meine Klage beim LG.

Gruss Mark
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: nix-mit-inkasso am 31. Mai 2014, 08:58:24
Die BU-Versicherung war mit Kapitalansparung, da ich zum Zeitpunkt meiner Selbstständigkeit nicht mehr in die gesetzl. Rentenversicherung eingezahlt hatte. Nun ist es so: Egal ob ich das Rentenalter oder Berusfunfähig werde, in beiden Fällen werde ich zum Sozialfall. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, das um einige Gläubigerforderungen zu erfüllen, hier die Allgemeinheit aufkommen muss. Daher meine Klage beim LG.

Gruss Mark

Alles was man an Vorsorge für den Fall der Fälle gemacht / eingezahlt hat, ist weg. Leider eine unschöne Begleiterscheinung unser Gesetzgebung. Da hat man gearbeitet und gearbeitet, um dann doch auf Stütze des Steuerzahlers angewiesen zu sein. Alles was man bis dahin geleistet hat, wir auf NULL gesetzt.

Die oft zitierte Lebensleistung wird hier einfach ausgehebelt.

Hier muß der Gesetzgeber dringend nachsteuern.

Dazu braucht man Mehrheiten. Die zu bekommen ist nach der jetzigen Lobbyvertretung aus Gläubigern, Anwälten und Inkassobüros nicht erkennbar.
Schuldner sitzen nicht mit am Tisch. Wie sollten sie auch. Fehlt ihnen doch das Geld, um die entsprechenden Spenden an die Parteien zu tätigen um als Lobby ernst genommen zu werden.

Ein Teufelskreis!

Es bleibt nur ein langer Weg (Marsch) durch die Institutionen. Dazu braucht es Mitstreiter, die die Schuldner unterstützen.

Zur Zeit setzt man auf die Stigmatisierung der Schuldner  (Stigma = Stich / Wundmal, eine unerwünschte Andersheit, in der die Schuldner in sozialer Hinsicht diskriminiert werden).

Die Gesellschaft, der Steuerzahler fängt die "Gescheiterten" auf, ohne aber dafür zu sorgen, das diese auch ohne die Hilfe von Außen, wieder auf eigne Füße stehen können.
Unsere Sichtweise ist zu Begrenzt, als das wir die Fähigkeit besitzen, den "Gescheiterten" eine neue Möglichkeit des Neuanfangs zu Verschaffen. Stattdessen herrscht immer noch die Meinung vor, das wer einmal gescheitert ist für immer gescheitert zu sein hat.
Der geistige Horizont ist leider doch schwach ausgeprägt bei der herrschenden Eilte, hier für ein umdenken zu sorgen.

Ich drücke Ihnen, lieber Wackeldackel, beide Daumen, dass das LG zu ihren Gunsten entscheidet und das baldmöglichst.


Nix mit Inkasso
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: waldi am 31. Mai 2014, 11:12:30
Klingt alles sehr plausibel...

Da hat man gearbeitet und gearbeitet, und dabei Geld angespart für spätere, schlechtere Zeiten -
und paralell hierzu (und vielleicht sogar causal hiermit zusammenhängend) andere Verpflichtungen, die man eingegangen ist, nicht beglichen.

Wo genau liegt jetzt das Stigma, um das Eine nicht mit dem Anderen aufrechnen zu dürfen?
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: waldi am 31. Mai 2014, 13:13:51
Armut ist die schrecklichste Form von Gewalt (Mahatma Gandhi)

Ob Gandhi mit 'Armut' wirklich den Zustand gemeint hat, in welchem man pekuniär begründet sich beispielsweise mit dem billigsten Unterhaltungs- oder Internet-Anbieter zufrieden geben muss?
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: KarlPaul am 31. Mai 2014, 15:22:53
Geht doch jetzt schon:


"§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn
   1.    die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
   2.    über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
   3.    die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
   4.    die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.

(2) Um dem Schuldner den Aufbau einer angemessenen Alterssicherung zu ermöglichen, kann er unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze, nach seinem Lebensalter gestaffelt, jährlich einen bestimmten Betrag unpfändbar auf der Grundlage eines in Absatz 1 bezeichneten Vertrags bis zu einer Gesamtsumme von 256 000 Euro ansammeln. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2 000 Euro, vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4 000 Euro, vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4 500 Euro, vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6 000 Euro, vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8 000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr 9 000 Euro jährlich ansammeln. Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar. Satz 3 gilt nicht für den Teil des Rückkaufwerts, der den dreifachen Wert des in Satz 1 genannten Betrags übersteigt."

Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: nix-mit-inkasso am 01. Juni 2014, 11:25:38
Armut ist die schrecklichste Form von Gewalt (Mahatma Gandhi)

Ob Gandhi mit 'Armut' wirklich den Zustand gemeint hat, in welchem man pekuniär begründet sich beispielsweise mit dem billigsten Unterhaltungs- oder Internet-Anbieter zufrieden geben muss?

Armut ist, wenn man am sozialen Leben nicht teilhaben kann, weil einem die Geldlichen (Pekuniären) Mittel fehlen.
Armut ist, wenn man sich nicht die nötigtes Dinge des Lebens leisten kann, z.B. Zahnbürste, Seife Kleidung, Schuhe.
Armut ist, wenn man sich keine ausgewogene Ernährung leisten kann, sonder nur das "billigste" bekommt und dann meistens noch sehr einseitig.
Armut ist, wenn man trotz Arbeit am Minimum der Lohn- und Gehaltgrenze liegt und Aufstocken muß.
Armut ist, wenn man als ALG 2 - Bezieher eine Verfehlung sich geleistet hat und dann mit Abschlägen schwerer bestraft wird, als einer der im Laden ein Brot hat mitgehen (geklaut) lassen.
Armut ist, wenn man sich keine Gesundheitsvorsorge leisten kann.
Armut ist, wenn die Kinder darunter leiden, das es den Eltern nicht gut geht ohne das ihnen dafür ein Verschulden trifft.
Armut ist, wenn man auch Grund seiner eigenen Situation von anderen Mitmenschen gemieden wird.

Armut ist, die schrecklichsten Form von Gewalt.


Nix mit Inkasso
Titel: Re: IV kündigt, trotz laufenden Verfahren am Landgericht, Versicherungen
Beitrag von: Der_Alte am 01. Juni 2014, 14:20:12
Wenn man aus eigenem Verschulden sich selbst in diese Lage gebracht hat, kann man dafür in der Regel niemand anderes haftbar machen. Und dann ist jammern über empfundene Armut und die schlechten Bedingungen in der Insolvenz eine Unverschämtheit gegenüber denjenigen, die ohne eigenes Verschulden arm sind.

Es ist nun einmal Teil des Risikos selbständigen Handelns, dass man, wenn man scheitert, alles verliert. Dieses Risiko geht jeder Selbständige ein.
Im Gegensatz zur alten Konkursordnung ist das heutige Verfahren eine wesentliche Verbesserung, weil man wenigstens nach 6 Jahren Ruhe vor den Gläubigern hat. Früher hat man bis an sein Lebensende für die Schulden gehaftet.
Das gibt die Möglichkeit eines Neuanfangs, vielleicht sogar unter besseren Bedingungen schon in der Insolvenz.