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Autor Thema: IV möchte die BWA der Firma meiner Frau  (Gelesen 1755 mal)

MickDee

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IV möchte die BWA der Firma meiner Frau
« am: 22. Februar 2010, 09:47:47 »

Hallo,

vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Ich habe 2 Probleme.

1.
Ich bekam letzte Woche Post von meinem IV. (ich bin in RI seit 2008)
Der IV möchte eine BWA der Firma meiner Frau, bei welcher ich seit 07/2009 angestellt bin.
Er begründet dies mit der Aussage, daß er prüfen will, ob mein Gehalt von 500 Euro Brutto für 20h Arbeitszeit wöchentlich, gerechtfertigt ist (nach §850h Abs. 2 ZPO)
Darf er dies von mir verlangen ?

2.
Ich habe noch ein Haus (6 Parteien), welches auch in der Insolvenzmasse ist (voll vermietet).
Der IV hat einen Hausverwalter eingesetzt.
Alle Mieten fliessen an den Insolvenzverwalter.
Jetzt teilte mir der IV mit, daß ich ab 2010 die Abfallgebühren des Hauses (in dem ich selbst nicht wohne) vierteljährlich abführen soll.
Ist dies rechtens ?
Wie soll ich mich verhalten ?
Ich bekomme doch weder die Nebenkosten, noch habe ich Zugriff auf das Vermieterkonto.

Ich bitte um Hilfe.

Besten Gruß

MickDee

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...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
 

paps

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Re: IV möchte die BWA der Firma meiner Frau
« Antwort #1 am: 22. Februar 2010, 19:30:51 »

Wie will er aus der BWA ersehen, ob der Lohn gerechtfertigt ist?
Sicherlich wäre der richtige Weg über die Kammer oder das statistische Landesamt mal nach dem Durchschnittslohn der Branche zu fragen.
Sie können diese Erkundigung auch selber einholen und vergleichen, ob Sie mit dem Lohn richtig liegen.
M.E. kann der IV die BWA nicht verlangen.

Befindet sich das Haus noch in der Masse, muß der IV für die Kosten aufkommen.
Es dürfte sich dann um Masseverbindlichkeiten (55 InsO?) handeln
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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