Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 30. September 2011, 13:06:02

Titel: iv und steuererklärung
Beitrag von: elga am 30. September 2011, 13:06:02
Hallo,
ich habe nun am 20.09. meinen pi-antrag abgegeben. ich bin verheiratet und wir müssen nun unsere einkommenssteuererklärung machen. nun habe ich gehört, dass es in der iv besser ist, getrennt die erklärung zu machen.
bei uns sieht es aber so aus, dass mein mann sowieso nur geringfügig gearbeitet hat und ich das ganze jahr krankengeld bzw arbeitslosengeld bekommen habe. in dem fall ist es doch egal, ob wir getrennt oder zusammen die steuer einreichen, oder?

gruß elga
Titel: Re: iv und steuererklärung
Beitrag von: Fallera am 30. September 2011, 13:22:56
1. Ist in der Insolvenz der IV für die ERstellung zuständig, nicht sie!
2. Ist eine gemeinsame Veranlagung meiner Ansicht besser und dann eine getrennte Berechnung, Auszahlung beantragen.
Titel: Re: iv und steuererklärung
Beitrag von: elga am 30. September 2011, 13:28:04
mein pi-antrag ist aber noch nicht eröffnet und ich habe vom finanzamt eine frist bekommen, bis wann die erklärung da sein muß. die läuft nächste woche ab.
soll ich die jetzt verstreichen lassen?
ich muss dazu sagen, dass wir ja sowieso keine lohnsteuer in 2010 abgeführt haben, da ich krankgeschrieben, bzw arbeitslos war und mein mann nur einen 265 € bzw 400€ job hatte
Titel: Re: iv und steuererklärung
Beitrag von: Der_Alte am 30. September 2011, 15:50:16
Da die Insolvenz noch nicht eröffnet ist müssen Sie die Erklärung fristgerecht abgeben. Sollten dadurch Steuerschulden entstehen sind diese Insolvenzforderungen.