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Autor Thema: IV/TH will Lohnst.jahresausgleich von letzten 4 Jahren, korrekt? Fragen!  (Gelesen 5566 mal)

Insokalle


Tja, fehlende Beratung was die Steuergeschichte inkl. Steuerklassenwahl anbelangt. Das wird oft übersehen und meist fragt auch der Schuldner nicht danach.

Nochmal nachgefragt: Sind 2009 und/oder 2010 Gewerbeeinkünfte in dem Bescheid enthalten? Falls ja in 2010, wäre ein Einspruch angebracht.
Bei 2009 muss der Bescheid geprüft werden. Außerdem ist die Steuer 2009 auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung aufzuteilen. Fall das FA das nicht gemacht hat, muss das noch nachgeholt werden. Dann könnte sich die Nachzahlung vielleicht verringern.

Möglicherweise lohnt es sich, die Abschlüsse für das Gewerbe irgendwie zu erstellen, wenn zuletzt Verluste angefallen sind, die ggf. vorgetragen werden können.
Den IV interessiert das nicht so sehr, da es zu aufwendig ist. Außerdem war der Betrieb schon vor Eröffnung eingestellt, da ist es einfacher eine Schätzung vornehmen zu lassen.

Vielleicht müssen Sie einen Stb befragen.

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Schlumpfi

  • Gast

Ja, in 2009 werden Einkünfte aus Gewerbe angerechnet. Ich weiß ja, daß das nicht richtig ist, aber jetzt ist scheinbar die BWA beim FA eingereicht worden.

Ich muss wohl einfach abwarten was die Sachbearbeiterin dazu sagt. Ich denke wir brauchen da wohl einen Anwalt oder Steuerberater.



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Maurice Garin

  • weiß was
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Ich muss wohl einfach abwarten was die Sachbearbeiterin dazu sagt. Ich denke wir brauchen da wohl einen Anwalt oder Steuerberater.

Ihr Mann sollte auf jeden Fall gegen die Bescheide Einspruch einlegen. Ist m.E. zwar zweifelhaft, ob er das überhaupt kann, aber offensichtlich wurden die Bescheide ja ihm bekanntgegeben. Oder hat er die Bescheide vom IV bekommen? Dann wäre erstmal der am Zug.

Für mich sieht das auch nach einer getrennten Veranlagung aus. Da wird Ihnen im Zweifel nix anderes übrigbleiben, als den IV auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung zu verklagen. Daneben kann man es mit einem Erlassantrag an das FA versuchen. Und auf jeden Fall muß die Steuer 2009 noch aufgeteilt werden. Soweit sie auf den Zeitraum vor Eröffnung entfällt, sind das Insolvenzforderungen.

Um einen Steuerberater werden Sie da wohl nicht herumkommen.
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Insokalle


Die Ehefrau ist auch im Insolvenzverfahren. Ich bezweifle, dass sie dann auf Zustimmung zur ZV klagen kann.
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Schlumpfi

  • Gast


Mut macht mir das leider nicht:    :shock:

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wackeldackel

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Also ist besser, man wartet, bis der IV eine Steuererklärung fordert bzw abgeben will?

LG
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