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Autor Thema: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!  (Gelesen 5727 mal)

diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #20 am: 01. Februar 2010, 05:14:57 »

Danke für die Tipps. Leider bin gehemmt, mich ans Gericht zu wenden. Ich habe noch eine Kaution aus einer alten Wohnung auf einem Kautionskonto liegen und plane schon wieder einen Umzug - jobbedingt. Die 800 Euro aus der alten Kaution hat mein Treuhänder bisher nicht von mir verlangt, ich frage mich, ob er das überhaupt auf dem Schirm hat und ob das vielleicht sogar der Grund für die erneute Verzögerung des Schlussberichts. Aber: Würde er das nicht einfach sagen?! Meine Hoffnung war, dass ich mir die Kaution auszahlen lassen könnte, wenn die Insolvenz abgeschlossen ist und ich in der Wohlverhaltensperiode bin.

Ich habe folgende FRagen:

- Muss ich von mir aus die 800 Euro an den Treuhänder zahlen?
- Was ist die Strafe, wenn ich es nicht von mir aus tue?
- Wäre es theoretisch möglich, mir die Kaution direkt nach Abschluss der Insolvenz auszahlen zu lassen oder wäre das zu frech?
- Kann ich einen erneuten Umzug planen, ohne GEfahr zu laufen, die 1000 Euro aus meiner jetzigen Kaution zu verlieren?
- Wie könnte man das anstellen?

Und zuletzt: Wenn ich jetzt die höfliche Anfrage an den Gerichtspräsidenten stelle, warum mein Treuhänder den Schlussbericht nicht geschrieben hat und mir auch keine Auskunft gibt, warum das bisher nicht erfolgt ist, schaut der GErichtspräsident dann selbst in die Akte oder wendet er sich direkt an den Treuhänder mit der Frage der SChuldnerin?

Viele Fragen - es geht hier um 1800 Euro, die ich dringend behalten möchte, weil ich seit Jahren "von der Hand in den Mund lebe" und das Geld brauche. Gibt es da eine Chance? Immerhin werde ich seit 4 Jahren durch das Verfahren gepeitscht ohne erkennbaren Grund! (Ein Gläubiger, Hartz-4-Empfängerin, alleinerziehend - was ist so kompliziert an meinem Verfahren, dass 4 Jahre - bald fünf Jahre - gerechtfertigt sind?!

Diehier
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diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #21 am: 05. Juni 2010, 10:30:16 »

Hallo,

da bin ich wieder - meine Insolvenz wurde im Februar 2006 eröffnet und ich befinde mich immer noch in der Vermögensverwertungsmühle. Weil ich das ungerechtfertigt finde, habe ich mich an das Gericht gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob ich zwei Beträge behalten könne: Gasrückzahlung über ca. 700 Euro und Mietkaution über 1000 Euro.

Es hat natürlich nichts gebracht, außer dass ich die Aufmerksamkeit des Gerichts auf meine Akte gelenkt habe. Vielleicht hilft das am Ende doch, gibt es dazu Insiderwissen oder Erfahrungswerte?

Jedenfalls schrieb der TH in seiner Stellungnahme, dass die beiden Beträge aus der Gasrückzahlung und Mietkautionsrückzahlung auch in der Wohlverhaltensperiode an ihn hätten überwiesen werden müssen. Da hatte ich andere Informationen. Stimmt es denn? Ich dachte immer, in der Wohlverhaltensperiode darf man wieder Vermögen sammeln und auch solche Rückzahlungen behalten?

Zweitens behauptet der TH, er würde noch immer auf Geld aus einer Vermögensanlage von mir warten. Bei der Geschichte hatte ich einmalig 800 Euro eingezahlt (vor ca. 6 Jahren), das Unternehmen, das das Geld damals anlegen sollte, ist seit ca. 1 - 2 Jahren insolvent und die GEschäftsfüher im Gefängnis. Auf meine Frage, ob der erwartete "Erlös" aus der Firma, die insolvent ist und von mir irgendwann mal 800 Euro bekommen hat, die monatlichen Gebühren des TH während der Vermögensverwertung rechtfertigt, bekomme ich natürlich keine Antwort. Auch das Gericht hat diese Frage nicht an den TH weitergegeben.

Aber auffällig ist es schon, wegen eines Minibetrages - dessen Auszahlung überhaupt in Frage steht - die Vermögensverwertung Jahr um Jahr in die Länge zu ziehen, oder?!

Es grüßt
diehier
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