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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!  (Gelesen 5703 mal)

diehier

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Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« am: 03. September 2008, 12:07:17 »

Hallo,

seit Februar 2006 ist meine Verbraucherinsolvenz eröffnet und es ist kein Ende der Eröffnungsphase in Sicht.

Von der Sachbearbeiterin im Treuhänderbüro kam auf Anfrage nur ein schnoddriges:

"Sofern Sie mit Eröffnungsphase das laufende Insolvenzverfahren meinen, kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass diese Phase nach erfolgtem Schlusstermin endet, welcher erst anbraumt werden kann, sobald alle Forderungsanmeldungen endgültig geprüft und die Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Diese Phase ist in jedem Insolvenzverfahren unterschiedlich und kann zeitlich nicht genau bestimmt werden. Über den Schlusstermin werden Sie durch das Insolvenzgericht informiert."

Ich habe EINEN GLÄUBIGER!

Die Schuldnerberatung meinte, dass der Treuhänder bei der Eröffnungsphase am meisten verdient und er das deshalb gern in die Länge zieht.

Kann man sich dagegen wehren?

Zwei weitere Fragen stelle ich unter neuen Überschriften, damit es übersichtlich bleibt.

Gruß,
diehier
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dobberstein

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #1 am: 03. September 2008, 13:08:13 »

Die Sachbearbeiterin hat Recht. Mein Verfahren ist 2004 eröffnet worden und jetzt erst war der Schlußtermin.
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pd
 

paps

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #2 am: 03. September 2008, 21:20:44 »

Welche Fristen wurden im Eröffnungsbeschluß genannt?
Anmeldung / Prüfung

Ist denn noch wesentliches an Masse zu erwarten?

Hat der 1 Gläubiger bereits angemeldet und ist die Forderung eindeutig?

Bei klarer Sachlage würde ich schriftlich beim Insolvenzgericht anfragen und die "nette" Auskunft vom Büro des Th beifügen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #3 am: 04. September 2008, 20:24:24 »

Ich dachte, die Eröffnungsphase dauert immer maximal zwei Jahre, so sagten es jedenfalls die Schuldenberater, mit denen ich die Insolvenz beantragt habe. Muss mal in den Unterlagen wühlen, ob ich da eine Frist finde.

Die Forderung ist eindeutig und glasklar festgelegt, daran gibts nichts zu deuteln und ich bin alleinerziehend in der Elternzeit mit Hartz IV und einem Job, der auf mich wartet: bei einem Zeitarbeitunternehmen.

Kein Vermögen, nichts Gespartes, keine Erbschaften, keine Gönner - rein gar nichts.
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paps

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #4 am: 05. September 2008, 00:29:12 »

Dann sollten Sie anfragen, warum das Verfahren nicht geschlossen werden kann.
Im Eröffnungsbeschluß sollten die Eckdaten für das Verfahren genannt sein.

Mit etwas Glück können Sie auch hier nachlesen (Detailsuche:Bundesland:Amtsgericht:Nachname)
www.insolvenzbekanntmachungen.de
« Letzte Änderung: 05. September 2008, 00:34:51 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #5 am: 05. September 2008, 12:29:23 »

Also, im Beschluss des Gerichts vom 20. Februar 06 finde ich keine Daten, außer, dass Forderungen bis zum 7. April 06 beim TH gemeldet werden sollen, und dass diese bis zum 16. Mai 06 geprüft werden.

Im Schreiben des TH an mich, in dem er Unterlagen von mir fordert, steht auf einer der (x-mal kopierten) Seiten: "... Die Gläubiger können während der gesamten Verfahrensdauer (1 - 1,5 Jahre) ihre Forderungen noch melden..."

Mir fällt ein, dass ich zwischendurch noch beim Anwalt war, der sich mit den Anwälten des Gläubigers und mit meinem TH auseinandergesetzt hat. Ohne Erfolg, wie man sieht... Aber das ist jetzt zwei Jahre her.

Wo soll ich die Anfrage stellen, warum das so lange dauert? Erneut beim TH oder gleich beim Gericht?
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diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #6 am: 05. September 2008, 13:13:47 »

So, ich habe eben mit der Dame telefoniert, die damals die Email verfasst hat. Es war die gleiche Frau, die mir Mitte letzten Jahres schon gesagt hatte, das Ende des Jahres ein Prüfungstermin ansteht und danach das Verfahren abgeschlossen werden könne. Offensichtlich hat es nicht funktioniert und der nächste Prüfungstermin steht nun Ende dieses Jahres an.

Als ich fragte, warum das nicht funktioniert hätte, sagte sie, es läge an einer Umsatzbeteiligung. Und tatsächlich erinnere ich mich dunkel, dass ich sowas mal abgeschlossen habe, allerdings auch wieder bloß als "Strohpuppe". Ich bin der Meinung, ich hätte das längst gekündigt - außerdem sitzen die Anbieter der Umsatzbeteiligung im Gefängnis, wenn ich noch auf aktuellem Info-Stand bin.

Also, scheine ich doch chaotischere Vermögensverhältnisse zu haben, als ich dachte. Ohman, jetzt haben sie die Lizenz zum UNENDLICH-IN-DIE-LÄNGE-ZIEHEN. Denn das mit der Umsatzbeteiligung blickt keiner, nichtmal Gerichte und Gutachter.
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diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #7 am: 11. September 2008, 13:55:59 »

Noch eine Frage zu dem Thema:

Kann ich bei Gericht nähere Auskünfte erhalten, als bei der Sachbearbeiterin meines THs? Als ich nämlich fragte, was genau denn unstimmig sei bei der Umsatzbeteiligung, so dass die Eröffnung nicht abgeschlossen werden konnte Ende letzten Jahres, meinte die Sachbearbeiterin, das dürfe sie mir nicht sagen.

Ich verstehe nicht, warum diese Umsatzbeteiligung den Abschluss verhindert hat. Ich habe sie ordnungsgemäß als Art "Sparvertrag" von mir angegeben, allerdings seit Jahren nicht mehr eingezahlt (eigentlich sogar nur einmal) und dachte, dass der TH das Ding einfach kündigt oder so und damit hat sich's?

Außerdem verstehe ich nicht, warum es nur einmal im Jahr so einen Prüfungstermin bei Gericht gibt - so sagte die Sachbearbeiterin nämlich. Ende dieses Jahres werde erneut geprüft und dann entschieden, ob die IK abgeschlossen werden kann. Als ich fragte, wann ich denn das Ergebnis erfragen dürfte, sagte sie: "Gar nicht, denn davon geht's auch nicht schneller." Ich solle mich bis Mitte nächsten Jahres gedulden, dann würde mir bei erfolgreichem Abschluss ein Schreiben zugehen.

Mehr war nicht zu erfahren.

Es ärgert mich sehr, dass mir die nähere Information vorenthalten wird, warum der Abschluss nicht möglich war und dass ich die ganze Zeit jegliche Überzahlungen, die ich an Hinz und Kunz leiste, an den TH abführen muss: Gas, Strom, Betriebskosten, Steuern.

Gibt es etwas, was ich tun kann?
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dobberstein

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #8 am: 11. September 2008, 16:18:28 »

Geh zu Deinem Insolvenzgericht und schau Dir Deine Insolvenzakte an bzw. verlang eine Kopie von den entsprechenden Berichten Deines Treuhänders.
Du bist doch Beteiligter am Verfahren.
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pd
 

diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #9 am: 11. September 2008, 20:24:21 »

Das darf ich? Na, das mach ich doch!
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diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #10 am: 16. September 2008, 13:05:55 »

Habe eben lange mit der Sachbearbeiterin bei Gericht gesprochen:

Die Akte, die man bei Gericht einsehen kann, ist die sogenannte B-Akte. Die beinhaltet nur die Forderungen der Gläubiger. Das, was ich sehen wollte, liegt beim Treuhänder.

Die Sachbearbeiterin meines Treuhänders hat mich in die Irre geführt mit ihrem "Prüfungstermin" bei Gericht. Den gibt es nicht. Es gibt Jahresberichte des Treuhänders, die zum Jahresende ans Gericht gesandt werden. Anstelle des Jahresberichts könnte auch ein Schlussbericht des TH gesandt werden - und dann wird nichts vom Gericht geprüft, sondern nur noch der Schlusstermin festgesetzt und ich 6 Wochen vorher informiert.

So ist das.

Jetzt muss ich nur noch meine Sachbearbeiterin fragen, ob denn das ein Jahresbericht ist, den sie am Jahresende ans Gericht schickt, oder ob es ein Schlussbericht ist. Mal sehen, ob sie mir das sagen darf. Laut Gericht, muss sie mir das sagen, es sei schließlich mein Verfahren. Aber die Sachbearbeiterin beim Treuhänder macht gern auf geheimnisvoll, hab ich ja jetzt gelernt.
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Tatum

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #11 am: 25. September 2008, 16:46:14 »

Umsatzbeteiligung?  :gruebel:

Das macht einen ja richtig Angst, zu lesen, das die Eröffnung so lange dauern kann.  :shock:
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Feuerwald

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #12 am: 25. September 2008, 18:51:16 »

nicht die Eröffnung, sondern das Insolvenzverfahren dauert in diesem Fall schon etwas lange.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

diehier

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #13 am: 10. Oktober 2009, 19:09:25 »



Mal zur Info: meine Insolvenz ist immernoch nicht abgeschlossen. Sie dauert nun seit Februar 2005, also viereinhalb Jahre. Eigentlich ein Skandal. Aber wer hat die Muße, sich gegen einen TH aufzulehnen, der jetzt auch noch aktuell in einer "von-und-zu-Kanzlei" aufgegangen ist?! Ich nicht.

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #14 am: 12. Januar 2010, 15:16:13 »

Meine Insolvenz wurde im Mai 2007 eröffnet, und ich habe bis jetzt auch noch keinen Schlusstermin bekommen. Mein TH gibt mir keine Auskunft. Ich komm mir vor wie ein Dummchen, und mittlerweile bin ich fast der Überzeugung, dass bis auf die ETW schon alle Schulden durch die Lohnpfändungen abgezahlt sind. Die Wohnung ist vermietet und bezahlt sich eh von selbst.
Jahresberichte oder irgend ein Schreiben/Aufstellung vom Treuhänder habe ich noch nie bekommen.
Nach langem Überlegen rief ich jetzt beim Gericht an und fragte was los ist, aber die AUskunft die ich bekam ist Folgende...
"solange die Wohnung nicht vom TH verwertet wird, wird kein Beschluss über die
Restschuldbefreiung ergehen. Die Wohnung wird NUR versteigert, wenn die
Gläubiger das beantragen.  :-/. Es kann sein, dass die Wohnung  wieder
freigegeben wird, das heisst, sie ist wieder mein und ich habe die volle
Verantwortung. Da sie aber vermietet ist, glaube ich nicht, dass der TH die
Wohnung frei gibt, da er ja Geld verlieren würde."
Diese Aussage hilft mir gar nicht. Ich möchte gerne in die WVP, damit ich mal wieder etwas Geld zur Seite legen kann, ohne dass mir alles wieder genommen wird.

Noch eine Frage...mir ist nicht ganz klar, ob ich LstA machen muss, oder aber warten kann bis meine RSB feststeht? Die Rückzahlungen von 2006, 07 und 08 gingen alle an den TH und alleine diese Summe sollte ein grosser Teil meiner Schulden (ausser den Kredit für die Wohnung) tilgen.
Ich bin so ratlos.
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paps

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #15 am: 12. Januar 2010, 17:53:21 »

Jahresberichte oder irgend ein Schreiben/Aufstellung vom Treuhänder habe ich noch nie bekommen.
Ist  im Verfahren ja auch nicht üblich.
Es gibt einen Schlußbericht.
Zum Anderen können Sie maximal Einsicht bei Gericht nehmen, da dem Schuldner solch ein Bericht nicht zusteht.


Diese Aussage hilft mir gar nicht. Ich möchte gerne in die WVP, damit ich mal wieder etwas Geld zur Seite legen kann, ohne dass mir alles wieder genommen wird.
Dann können Sie nur versuchen weiter über das Gericht auf den TH einzuwirken.
Ist der Kredit und die eingetragene Grundschuld höher als der Verkehrswert der Wohnung?, dann sollte ggf. mit dem Grundschuldgläubiger Kontakt aufgenommen werden.


Noch eine Frage...mir ist nicht ganz klar, ob ich LstA machen muss, oder aber warten kann bis meine RSB feststeht?
Im laufenden Verfahren ist es Aufgabe des Th dies zu tun.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #16 am: 12. Januar 2010, 18:09:11 »

Jahresberichte oder irgend ein Schreiben/Aufstellung vom Treuhänder habe ich noch nie bekommen.
Ist  im Verfahren ja auch nicht üblich.
Es gibt einen Schlußbericht.
Zum Anderen können Sie maximal Einsicht bei Gericht nehmen, da dem Schuldner solch ein Bericht nicht zusteht.


Achso, dann habe ich was missverstanden  :whistle:

Diese Aussage hilft mir gar nicht. Ich möchte gerne in die WVP, damit ich mal wieder etwas Geld zur Seite legen kann, ohne dass mir alles wieder genommen wird.
Dann können Sie nur versuchen weiter über das Gericht auf den TH einzuwirken.
Ist der Kredit und die eingetragene Grundschuld höher als der Verkehrswert der Wohnung?, dann sollte ggf. mit dem Grundschuldgläubiger Kontakt aufgenommen werden.


Der TH ist nicht gerade ein Freund, aber ich werde Ihren Rat befolge. Vielleicht sollte ich mal persönlich zum Gericht gehen anstatt anzurufen. Auf jeden Fall ist die Schuld höher als der Verkehrswert! Die Wohnung wurde mir damals von der Bank für höher verkauft als der Wert war. Jetzt bin ich schlauer und würde ein Gutachten erstellen lassen bevor ich nochmals was kaufen würde....was mit Sicherheit nicht mehr passieren wird ausser ich finde Millionen auf der Strasse  :cheesy:.
Was würde die Kontaktaufnahme mit dem Grundschuldgläubiger bewirken?


Noch eine Frage...mir ist nicht ganz klar, ob ich LstA machen muss, oder aber warten kann bis meine RSB feststeht?
Im laufenden Verfahren ist es Aufgabe des Th dies zu tun.

Das hat er die letzten 3 Jahre nicht gemacht. Das mache ich immer...ausser das FA schickt ihm die Unterlagen was ich auf Elster eingebe  :gruebel:. Ich dachte ich sei dazu verpflichtet die LstA zu machen
« Letzte Änderung: 12. Januar 2010, 18:12:45 von Fragende »
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paps

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #17 am: 12. Januar 2010, 19:01:59 »

Im lfd. Verfahren übernimmt der Th die Aufgabe des Vermögensverwalters, somit auch die Pflicht zur Abgabe der LstE. (§35 AO)

Wenn die eingetragene Grundschuld höher ist, als der Verkehrswert der Wohnung, würde ich als Grundschuldgläubiger aber  zusehen, dass der Th das gute Stück freigibt.
Dann würde der Grundschuldgläubiger nämlich eine Menge seiner Außenstände eintreiben können.
(Notfalls über eine Zwangsverwaltung)

Hier scheint auch bei Ihnen in der Vorbereitung einiges schief gelaufen zu sein.
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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #18 am: 26. Januar 2010, 19:44:51 »

Hallo,
seit Februar 2006 warte ich auf den Abschluss meines Insolvenzverfahrens - alleinerziehend, Hartz 4, kein Vermögen. Als ich letztes Jahr mit der Sachbearbeiterin beim TH korrespondierte, sagte sie, der Schlussbericht sei für November 2009 geplant gewesen. Auf meine Email vor einigen Wochen erhielt ich die kurze Antwort, ein Schlussbericht sei nicht erfolgt. Meine Frage, woran der Bericht gescheitert sei, ist unbeantwortet.

1. Kann ich eine Antwort erwarten?
2. Muss ich mich damit abfinden, dass mein TH Schlussberichte nur einmal im Jahr avisiert und dass man 12 weitere Monate ausharren muss, wenn man nicht so den glücklichen Novembergewinnern zählt?!
3. Gibt es die Möglichkeit, sich über diese offensichtliche Gebührenschneiderei zu beschweren?
4. Hab ich überhaupt irgendwelche Rechte?!

Es dankt eine oder mehrere Antworten,
diehier!
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paps

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Re: Jahrelange Eröffnungsphase der IK?!
« Antwort #19 am: 27. Januar 2010, 13:04:46 »

Sie können zwar nicht unmittelbar gegen den Th vorgehen, aber eine höfliche schriftliche Anfrage beim Insolvenzgericht  und/ oder Gerichtspräsidenten hilft manchmal ungemein.

Ich gehe davon aus, dass mit Schlussbericht, der zum Abschluss des Verfahrens gemeint ist.
Dieser wird/ soll zu einem vom Gericht vorgegebenen Termin erfolgen.
Mögliche Ursachen für eine Verzögerung wären Massengegenstände, die noch nicht veräußert sind.
Ansonsten gibt es keine Gründe, das Verfahren unnötig hinauszuzögern.
Zumal die erhöhten Gebühren im Verfahren ja von der Staatskasse getragen werden müssen, wenn Stundung genehmigt wurde.

Ist dass Verfahren dann nach §200 InsO aufgehoben erfolgt jährlich ein Bericht über die Verteilung der bisdahin angefallenen pfändbaren Beträge.

 
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