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Autor Thema: Jahres-Steuererklärung =Pflicht?  (Gelesen 2645 mal)

wackeldackel

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Jahres-Steuererklärung =Pflicht?
« am: 30. Januar 2014, 17:58:44 »

Hallo liebe Gemeinde,

mein IV verlangt von mir eine Steuererklärung. Ich habe jedoch normales Gehalt und rein gar nichts abzusetzen. Das habe ich ihm auch so mitgeteilt. Auch weiss ich nicht, wie man so eine Steuererklärung anfertigt. Geld für einen Steuerberater habe ich nicht.

Wie macht ihr so etwas? Oder muss ich das wirklich tun?

Vielen Dank

Mark
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tomwr

Re: Jahres-Steuererklärung =Pflicht?
« Antwort #1 am: 30. Januar 2014, 19:08:00 »

Nein, für Zeiträume vor und während des Insolvenzverfahrens ist der IV für die Abgabe der Erklärung zuständig. Man muss ihn nur die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen bzw. Angaben machen. Meiner hat sich anfangs gewehrt und angeführt, dass die Abgabepflicht des IV den Schuldner nicht gänzlich von der Abgabe von Steuererklärungen freistellt. Nach einigem hin und her hat er aber dann doch eingelenkt und mir einen Fragebogen mit etwa 15 Angaben zugeschickt, den ich handschriftlich ausfüllen sollte.

http://www.insolvenz-news.de/der-insolvenzverwalter-muss-steuererklarungen-abgeben-nicht-der-insolvente-schuldner

Ich bin der Meinung, der IV soll sich schon die Arbeit machen für das viele Geld, was er einstreicht.  :wink:
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wackeldackel

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Re: Jahres-Steuererklärung =Pflicht?
« Antwort #2 am: 05. Februar 2014, 17:01:45 »

Das ist ja höchst interessant. Der IV macht Megastress. Ich hatte ihm angeboten, dass er einen Steuerberater beauftragt, da ich noch nie einen Jahresabschluss gemacht hatte. Dies lehnte er ab und riet mir, ich solle ein 15€ Programm kaufen und dort die Steuererklärung machen.

Ich habe rein gar nichts abzusetzen. Ich habe ein Geschäftsfahrzeug, mit welchem ich nach hause fahren kann und Arbeitsbekleidung bekomme ich gestellt. Was soll das Ganze also?

Gruss Mark
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eidechse

Re: Jahres-Steuererklärung =Pflicht?
« Antwort #3 am: 05. Februar 2014, 17:07:43 »

Es gibt ja immer noch Pauschbeträge, die man ansetzen kann, unabhängig davon, ob Werbungskosten oder sonstiges angefallen sind.

Für einen Steuerberater wird wohl kaum genügend Insolvenzmasse da sein.

Auch wenn der Schuldner nicht verpflichtet ist die Steuererklärung selbst zu fertigen, muss er dem IV jedoch sämtlichen notwendigen Auskünfte zukommen lassen. Evtl. ist es da einfacher die Vordrucke einfach auszufüllen.
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tomwr

Re: Jahres-Steuererklärung =Pflicht?
« Antwort #4 am: 07. Februar 2014, 01:31:06 »

Auch wenn der Schuldner nicht verpflichtet ist die Steuererklärung selbst zu fertigen, muss er dem IV jedoch sämtlichen notwendigen Auskünfte zukommen lassen. Evtl. ist es da einfacher die Vordrucke einfach auszufüllen.

Ja das ist Ansichtssache. Ich bin der Meinung, wenn der IV im laufenden Verfahren schon Steuererstattungen einkassieren will, dann soll er bitte schön auch die Erklärungen abgeben. Man kann sich halt nicht nur die Rosinen rauspicken, das gilt auch für den IV. Da gehts mir dann ums Prinzip.  :wink:
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