Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selene-Luna am 06. Juni 2007, 17:57:07
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Betrifft: Insolvenzeröffnug am 05.04.2007
Hallo an alle,
wegen einigen Pfändungen auf meinem Konto hatte ich keinen Zugriff auf mein Guthaben,
zahlte den monatlichen Pauschalbetrag von Strom 14 Tage zu spät. Nun bekam ich vom
Stromanbieter eine Erinnerung mit abweichenden Beträgen zum Pauschalbetrag. Durch
ein Telefonat wurde mir bekannt, daß bereits Anfang Mai eine Jahresabrechnung erstellt wurde und nun
der Pauschalbetrag niedriger wurde. Es wurde mir auch mitgeteilt, daß die Jahresabrechnung
an meinen Treuhänder erging. Leider wurde ich darüber nicht informiert. Die Rückerstattung von € 150,--,
nehme ich mal an, hat der Treuhänder einbehalten.
Fließt auch eine Erstattung, egal welche (ESt, Strom u.a.) trotzdem in die Masse ein, auch wenn man
weit unter dem Existenzminimum liegt? :gruebel:
Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus
LG
Selene-Luna
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Da sie noch im eröffneten Verfahren sind, ist dies so korrekt.
Allerdings geben die meisten Versorger eine parallele Mitteilung an den Schuldner.
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Also ich habe dieses Jahr auch eine Erstattung bekommen und diese wurde aber an mich direkt gezahlt und nicht an meinen Inso-Berater. Weil ich schon in dieser WVP bin. Also für die Zukunft bekommst du deine Erstattungen wohl auch selber ausgezahlt....
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Hallo,
der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Inso-Berater.
MfG
ThoFa
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Inso-Berater, Inso-Verwalter..meine Güte, ist doch wurst was ich hier schreibe. Ist mir auch klar das er nicht mein Berater ist!
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Es geht ja auch um alle die nach Ihnen kommen und irgendwann mal den Beitrag lesen.
Wenn man sich einigermassen an die Begriffe hält, wird es verständlicher. :whistle:
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Hallo,
nein das ist nicht Wurst, was Sie hier schreiben !!
Einmal - wie Paps es schon schrieb - weil hier noch andere lesen und dabei auf falsche Gedanken kommen und zum anderen, weil es bei der Insolvenz einen erheblichen Unterschied macht, ob man von einem Berater oder von einem Verwalter schreibt.
ThoFa
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das stimmt
Wikipedia:
Der Begriff Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch oder einen anderweitig kommunikativen Austausch.. oder auch eine praktische Anleitung, die zum Ziel hat, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern. Meist wird Beratung im Sinne von „jemanden in helfender Absicht beraten“ oder „Ratschläge erteilen“ verwendet.
Während der amtsrechtliche Status des Insolvenzverwalters relativ unproblematisch ist, ist seit langem umstritten, gegenüber wem der Insolvenzverwalter im Außenverhältnis handelt. In Betracht kommt ein Handeln für und gegen die Masse, den Schuldner, die Gläubiger und im Falle der Prozessführung dem Gericht....
usw.usf.