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Autor Thema: Jahreswagen / Abwrackprämie  (Gelesen 3045 mal)

Selene-Luna

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Jahreswagen / Abwrackprämie
« am: 16. Februar 2009, 22:12:44 »

Hallo an alle,

am 05.04.2007  wurde meine Insolvenz eröffnet, mein Altwagen wurde aus der Masse freigegeben.
Nun ist mein Auto reparaturfällig geworden. Mein Mechaniker sagt es ist unrentabel zu reparieren.
Meine Mutter würde ein Jahreswagen auf ihren Namen kaufen, den Kfz-Brief einbehalten.
Damit die Abrackprämie meines Altwagens mit dem Kauf des Jahreswagens verrechnet werden kann,
muß das Fahrzeug auf mich angemeldet werden. Der Kfz-Brief jedoch wird bei meiner Mutter verwahrt.
Die Abwrackprämie geht auf das Konto meiner Mutter. Sie überläßt mir nur das Fahrzeug zum Erlangen
der Arbeitsstätte.
Muß ich das meinen TH melden?
Gibt es Probleme für mich?

Danke im Voraus

LG
Selen Luna
« Letzte Änderung: 16. Februar 2009, 23:05:31 von Selene-Luna »
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paps

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Re: Jahreswagen / Abwrackprämie
« Antwort #1 am: 17. Februar 2009, 20:04:12 »

Ob das mit der Abwrackprämie funktioniert, entzieht sich meiner Kenntnis.

Insolvenztechnisch dürfte es aber kein Problem sein, wenn Sie den Neuwagen nicht erwerben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Selene-Luna

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Re: Jahreswagen / Abwrackprämie
« Antwort #2 am: 17. Februar 2009, 20:26:11 »

.... gibt es auch keine Probleme, wenn das Fahrzeug auf mich zugelassen ist?
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Papama

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Re: Jahreswagen / Abwrackprämie
« Antwort #3 am: 17. Februar 2009, 20:58:08 »

Hallo,

deine Mutter kann zwar das neue Auto kaufen, dennoch erhält sie nicht die 2.500 Euro Abwrackprämie.
Eine Abwrackprämie erhält nur der Eigentümer des alten Autos! es gibt doch vorraussetzungen wie z.B. das Auto muss mindestens 9 Jahre alt sein und mindestens 1 Jahr auf dem Käufer des Neuwagens zugelassen  gewesen sein!
Wenn also dein jetziges Auto auf dich zugelassen ist, bekommst auch nur du die 2500 Euro auf dein Konto und auch du muss den neuen Wagen kaufen!

Lieben Gruss Steffi
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Selene-Luna

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Re: Jahreswagen / Abwrackprämie
« Antwort #4 am: 17. Februar 2009, 22:14:17 »

... der Altwagen ist auf mich zugelassen, der Jahreswagen wird auch auf mich zugelassen. Käufer jedoch ist meine Mutter, da sie auch
im Besitz des Kfz-Briefes sein wird. Die Abwrackprämie werde ich deshalb beantragen, geht jedoch auf das Konto meiner Mutter.
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