Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sitara1410 am 14. März 2011, 16:05:27

Titel: Job ausreichend?
Beitrag von: sitara1410 am 14. März 2011, 16:05:27
a) IN
b) eröffnet am 07.11.2007 (bislang noch keinen Beschluss über abgeschlossene Insolvenz erhalten...)
c) nach dem 01.07.2007

Hallo, bislang hatte ich einen 400,- Euro Job und konnte nichts an den IV abtreten, nun habe ich Gott sei Dank ab dem 01.04. eine neue Arbeitsstelle gefunden. Ich erhalte ein Nettogehalt i.H.v. 902,55 Euro.  Ich möchte freiwillig monatlich 100,- Euro an den IV überweisen. Kann mir dann immer noch die Restschuldbefreiung versagt werden? Ab wann ist ein Job ausreichend? Es gibt natürlich immer Jobs in denen man besser verdienen kann. Muss ich nun nach einem besser bezahlten Job weitersuchen oder kann ich mich voll und ganz auf meine neue Arbeitsstelle konzentrieren?

Lieben Dank für eine Antwort!
Titel: Re: Job ausreichend?
Beitrag von: Fallera am 14. März 2011, 16:12:16
Generell gilt die Erwerbsobliegenheit erst ab Aufhebung des Verfahrens.

Was ausreichend ist und was nicht liegt im Endeffekt im Ermessen des Gerichtes, welchen im schlimmsten Fall über den Versagensantrag zu entscheiden hat!

Wenn sie Vollzeit arbeiten (sofern das möglich ist) kann ihnen nichts passieren.
Titel: Re: Job ausreichend?
Beitrag von: sitara1410 am 14. März 2011, 18:11:38
Vielen Dank! Es handelt sich um einen Vollzeitjob. Mehr kann der Chef mir nicht zahlen, da es ein kleiner Betrieb ist. Urlaubs-, Weihnachtsgeld bekomme ich zwar auch nicht aber ich bin trotzdem glücklich diese Arbeitsstelle gefunden zu haben.

Liebe Grüße...