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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?  (Gelesen 5859 mal)

VerzweifelteStudentin

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Guten Tag liebes Forum,

wie verhält es sich, wenn man krankheitsbedingt während eines laufenden Verfahrens (warte seit 2,5 Jahren auf die WVP - es heisst, zwei Gläubiger müssten den Ausfall noch beziffern und der nächste Bericht des Treuhänders stünde erst zum 19.10.2012 an) einen Job kündigen möchte?

Ich fehle sehr oft krankheitsbedingt auf der Arbeit (oft monatelang, z.T. durch Reha und Klinikaufenthalt). Ich merke, dass ich den Job gesundheitlich nicht mehr schaffe, möchte eine Auszeit nehmen und im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnen, da ich ungelernt bin. Der Arbeitgeber würde von sich aus nicht kündigen, soweit ich das beurteilen kann. Es gab auch keine Abmahnungen, Fehlzeitengespräche usw.

Es würde also auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen.

Bekomme ich dann eine Sperre von der Arge in bezug auf ALG I?

Kann mir später die RSB versagt werden, weil ich die Erwerbsobliegenheit nicht erfüllt habe?

Wie sollte ich das Ganze am geschicktesten angehen, um keine Nachteile zu haben?

Danke.
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nix-mit-inkasso

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #1 am: 05. August 2012, 20:16:35 »

Guten Tag liebes Forum,

wie verhält es sich, wenn man krankheitsbedingt während eines laufenden Verfahrens (warte seit 2,5 Jahren auf die WVP - es heisst, zwei Gläubiger müssten den Ausfall noch beziffern und der nächste Bericht des Treuhänders stünde erst zum 19.10.2012 an) einen Job kündigen möchte?

Ich fehle sehr oft krankheitsbedingt auf der Arbeit (oft monatelang, z.T. durch Reha und Klinikaufenthalt). Ich merke, dass ich den Job gesundheitlich nicht mehr schaffe, möchte eine Auszeit nehmen und im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnen, da ich ungelernt bin. Der Arbeitgeber würde von sich aus nicht kündigen, soweit ich das beurteilen kann. Es gab auch keine Abmahnungen, Fehlzeitengespräche usw.

Es würde also auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen.

Bekomme ich dann eine Sperre von der Arge in bezug auf ALG I?

Kann mir später die RSB versagt werden, weil ich die Erwerbsobliegenheit nicht erfüllt habe?

Wie sollte ich das Ganze am geschicktesten angehen, um keine Nachteile zu haben?

Danke.



Auf keinen Fall selbst kündigen!!!!!!!!!!!
Das ist in Bezug auf ALG I und ALG II  "tödlich".
Zu 100% erst mal eine Sperre. Man muß dann beweisen, warum man das gemacht hat. Das wir aber ein schwerer Gang. Das muß man sich nicht wirklich antun.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kündigt, aus denen von Ihnen genannten Gründen, ist das ganz was anderes.

Auch wenn Ihnen ihre Arbeit nicht gefällt, gar Krank macht, nie selbst Kündigen. Ich habe das selbst mal vor gehabt, weil ich Tage hatte, an denen ich 12, 13, bis 18 Std. gearbeitet habe. Das habe ich mit der Arbeitsagentur besprochen. Aber der Arbeitgeber hat mich dann gekündigt, weil ich nicht mehr bereit war diesen Arbeitseinsatz, auf Kosten meiner Gesundheit weiter zu machen.
Auch andere Kollegen wollten nicht mehr, Der Krankenstand war entsprechend. Dieser Cholerische Chef drohte sogar, alle zu entlassen und diese mit 1€-Jober zu ersetzen.
Ich wollte nur noch den Gesetzlich zugelassenen Zeitrahmen arbeiten. Das fand der irgendwie  "S c h e i ß e" .

Erst mit der Arbeitsagentur und/oder der ARGE sprechen. Eventuell gibt es ja noch andere Möglichkeiten, eine Ausbildung zu machen. Aber mit einer "Auszeit" sieht es nicht gut aus.

In der Insolvenz und im Unterhalt, ist man gehalten, alles was in seinen Körperlichen und geistigen Möglichkleiten steht, zu machen, um die Gläubiger und die Unterhaltsberechtigten zu bedienen. Das heist aber nicht, das man sich nach allen Regeln der Kunst, quer legen muß, koste es was es wolle.

Die eigene Gesundheit hat immer Vorfahrt.

Gruß
Nix mit Inkasso



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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
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lieselotte

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #2 am: 06. August 2012, 01:31:14 »

wenn die gesundheit so schlecht ist, wird wohl ein arzt von sich aus schon ein attest ausschreiben.

muß mann wohl nicht fragen wie man das anstellt.
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Claus123

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #3 am: 06. August 2012, 11:59:26 »

Claus-seit 3 Wochen mit erteilter RSB

Aber sicher ist die RSB in Gefahr-also keinesfalls kündigen.
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Der_Alte

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #4 am: 06. August 2012, 19:13:01 »

Claus, woher diese Gewissheit?

@ Studentin
Solange Sie im eröffneten Verfahren sind, haben Sie keine Erwerbsobliegenheit. Die gilt erst ab dem Zeitpunkt der Wohlverhaltensphase. Im eröffneten Verfahren müssen Sie noch nicht arbeiten. Ihre Restschuldbefreiung ist also keineswegs in Gefahr. Ihnen könnte aber gemäß § 4 c InsO die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung drohen, wenn Sie ungerechtfertigt eine Arbeitsstelle aufgeben. Ob das in Ihrer Situation eine ungerechtfertigte Kündigung ist, hängt von den Umständen des Falles ab. Und bei einer Stundungsaufhebung müssten Sie entweder in der Lage sein, die Verfahrenskosten sofort zu zahlen oder zumindest soviel bereits zur Masse geleistet haben, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Andernfalls würde das Insolvenzverfahren beendet und alle Gläubiger könnten sich wieder bedienen.

Ich würde eine Kündigung nur in Betracht ziehen, wenn ich ein echtes Attest, möglichst von einem Amtsarzt, vorlegen könnte, dass der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausgeübt werden kann. Ansonsten droht ein hohes Risiko mit Sperrzeiten etc. Bis dahin müssen Sie sich wohl oder übel mit Krankschreibungen über die Zeit retten.
Fragen Sie doch einfach den Arbeitgeber, ob er Sie nicht kündigen könne.
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VerzweifelteStudentin

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #5 am: 07. August 2012, 07:31:39 »

Claus, woher diese Gewissheit?

@ Studentin
Solange Sie im eröffneten Verfahren sind, haben Sie keine Erwerbsobliegenheit. Die gilt erst ab dem Zeitpunkt der Wohlverhaltensphase. Im eröffneten Verfahren müssen Sie noch nicht arbeiten. Ihre Restschuldbefreiung ist also keineswegs in Gefahr. Ihnen könnte aber gemäß § 4 c InsO die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung drohen, wenn Sie ungerechtfertigt eine Arbeitsstelle aufgeben. Ob das in Ihrer Situation eine ungerechtfertigte Kündigung ist, hängt von den Umständen des Falles ab. Und bei einer Stundungsaufhebung müssten Sie entweder in der Lage sein, die Verfahrenskosten sofort zu zahlen oder zumindest soviel bereits zur Masse geleistet haben, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Andernfalls würde das Insolvenzverfahren beendet und alle Gläubiger könnten sich wieder bedienen.

Ich würde eine Kündigung nur in Betracht ziehen, wenn ich ein echtes Attest, möglichst von einem Amtsarzt, vorlegen könnte, dass der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausgeübt werden kann. Ansonsten droht ein hohes Risiko mit Sperrzeiten etc. Bis dahin müssen Sie sich wohl oder übel mit Krankschreibungen über die Zeit retten.
Fragen Sie doch einfach den Arbeitgeber, ob er Sie nicht kündigen könne.


Hallo,

der Arbeitgeber kündigt mir leider nicht, zumal ich auch noch eine Gleichstellung hab wegen 30 % GdB.

Mein Ander-Konto weisst z.Z. ein Guthaben von 3400 € auf. Wie hoch sind denn Verfahrenskosten im Schnitt? Mir wurde da nichts mitgeteilt. Wenn 3400 € ausreichen, dann wäre die Stundung nicht in Gefahr?

Bleibt das andere Problem...

LG.
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Nixmehrda

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #6 am: 07. August 2012, 09:04:56 »

Wenn Sie 30 % GDB haben Sie einen besonderes Kündigungsschutz und dann kann der Arbeitgeber sie nicht so ohne weiteres kündigen.
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VerzweifelteStudentin

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #7 am: 07. August 2012, 09:13:44 »

Wenn Sie 30 % GDB haben Sie einen besonderes Kündigungsschutz und dann kann der Arbeitgeber sie nicht so ohne weiteres kündigen.


Das ist ja das Problem...

Weiss nicht genau,was ich machen soll. Bin grad auch wieder in der Klinik und man rät mir zur Beantragung einer EM-Rente...

LG.
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Nixmehrda

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #8 am: 07. August 2012, 09:23:30 »

Ohne Sie oder Ihren Fall zu kennen:
Beziehen Sie denn überhaupt noch ein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber?
Wenn Sie so lange und so oft krank sind ist die Lohnfortzahlung bald  erschöpft, oder ?
Oder beziehen Sie Krankengeld? Auch dies endet ja irgendwann?
Sie sollten auch daran denken (das mit oder ohne Ausbildung) Ihre Chancen als dauerkranke GDB auf dem Arbeitsmarkt nicht so super sind.
Wäre denn Ihre Rente auskömmlich?
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Claus123

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #9 am: 07. August 2012, 11:52:37 »

@der Alte

Ja sicher,der Alte hat Recht-überzeugender Beitrag! Ich denke:
Man muss,wenn man die pfändbaren Beträge über weniger/oder garkein Einkommen reduzieren will nur äusserst vorsichtig sein. In meinem Fall wollte ich meine wöchentliche Arbeitszeit insoweit verkürzen,so das ich punktgenau mit meinem Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze "gelandet" wäre. Mein Arbeitgeber hätte mitgespielt-dem ist es egal,wie lange ich arbeite,der Tarifvertrag gibt solche Möglichkeiten her. Ich habe lange überlegt,abgewogen,hier in diesem Forum recherchiert und kam zu dem Ergebnis,das es die RSB gefährdet,wenn ich klammheimlich mein Gehalt reduziere.Wenn's der TH spitz kriegt,war's das gewesen.
Zum Thema-ich würde mich kündigen lassen,bzw. immer wieder krankschreiben lassen.Bis ich dann irgendwann eine krankheitsbedingte Kündigung erhalte. Kommt eigentlich alles auf dasselbe raus.
Nochmal-Kompliment an den Alten!
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VerzweifelteStudentin

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #10 am: 09. August 2012, 13:30:18 »

Ich bin z.Z. im Krankengeldbezug. Zwischendurch gehe ich mal wieder arbeiten, dann muss ich wieder in die Klinik, dann gehe ich wieder arbeiten.

Eine volle EM-Rente würde nicht ausreichen. Da würde dann zusätzlich die Grundsicherung greifen.

Denkbar wäre auch eine Teil-EM-Rente, da ich mich grundsätzlich für fähig halte 20 Stunden/Woche zu arbeiten.

Ein Jobwechsel ohne Ausbildung, mit GdB und dazu in der Inso dürfte jedoch nahezu unmöglich sein,oder?

LG.
« Letzte Änderung: 09. August 2012, 13:32:20 von VerzweifelteStudentin »
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Claus123

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #11 am: 09. August 2012, 14:42:27 »

Wozu denn Jobwechsel,wem nützt das? Einfach weiter so,alles wie bisher weiterlaufenlassen.Ich würde erst handeln,wenn die PI vorbei ist-beim jetzigen Stand kann Dir keiner was!
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Claus123

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Re: Job kündigen aus gesundheitlichen Gründen: RSB in Gefahr?
« Antwort #12 am: 09. August 2012, 15:02:15 »

.....mit seiner Gesundheit scherzt man nicht,trotzdem würde ich sagen,das Deine Kombination...sprich Krank/PI die Idealkombination ist.Bist auf der sicheren Seite und die restlichen 3,5 Jahre überstehst Du,als kranke Arbeitnehmerin oder auch als Rentnerin.
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