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Autor Thema: Jobwechsel bei Privatinsolvenz  (Gelesen 11138 mal)

Berline

  • Gast
Jobwechsel bei Privatinsolvenz
« am: 09. Februar 2008, 22:45:23 »

Hallo,
ich möchte um Rat fragen: mein Insolvenzverfahren wurde vor einem Monat eröffnet und ich hatte bereits einen ersten Kontakt mit dem Treuhänder bzw. seiner Sachbearbeiterin (ausfüllen des Fragebogens zu den Vermögensverhältnissen usw).
Ich habe zur Zeit einen festen Arbeitsplatz, den ich jedoch kündigen möchte, da ich ein interessantes Angebot in einer anderen Stadt bekommen habe. Die Vergütung wird nur in den ersten 6 Monaten geringfügig unter meinem jetzigen Verdienst liegen.
 Ich habe bei meinem Termin einen Vertrag unterschrieben, der mich auffordert, jeden Wohnungs-und Arbeitswechsel sofort dem TR und dem Gericht mitzuteilen. Nun frage ich mich, wie ich vorgehen sollte:
Darf ich erst einmal kündigen und den neuen Vertrag unterschreiben und dann den TR und das Gericht informieren oder muss ich ihn  "um Erlaubnis bitten" kündigen zu dürfen?
Wann sollte ich meinen neuen Arbeitgeber über die Inso informieren? Zur Zeit überweist mein Arbeitgeber den pfändbaren Betrag an den TR.  Kann ich den TR überzeugen, den Anteil selbst zu überweisen? Wie viele TR lassen sich darauf ein, vor allem in der Anfangsphase?
 Ich muss dazu sagen, dass ich nur einen Gläubiger hab, die Citibank  :angry: und alles versucht habe, um die Insolvenz zu vermeiden. Ich habe von Anfang an immer kooperiert,  alle Unterlagen vollständig und zügig an den TR gesendet, Termine sofort bestätigt, etc.
Darf der TR mir die Kündigung "verbieten", denn ich wechsele ja aus einem unbefristetem Verhältnis in ein zunächst "unsicheres", Probezeit usw. Desweiteren sind die Lebenshaltungskosten in der neuen Stadt viel höher als an meinem jetzigen Wohnort.
Habe versucht Antworten zu finden, aber es wird so viel Unterschiedliches in den Foren berichtet..
Herzlichen Dank für die Hilfe!!!
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ThoFa

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Re: Jobwechsel bei Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 09. Februar 2008, 23:21:31 »

Hallo,

Sie sind ein freier Mensch und können natürlich auch Ihren Job kündigen. Dabei ist aber zu beachten, dass Sie in Gefahr laufen, sofern die Gläubiger durch den Jobwechsel schlechter gestellt werden, dass ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt.

Da Sie sich noch nicht in der WVP befinden und der entsprechende Paragraph 295 InsO nur in der WVP gilt, ist es meine persönliche Meinung, dass Sie eine solche Versagung der RSB, nicht zu befürchten haben.

MfG

ThoFa
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Berline

  • Gast
Re: Jobwechsel bei Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 10. Februar 2008, 09:24:04 »

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!  Von der Citibank kann ich wohl einiges erwarten...

Ich möchte wirklich diesen Job annehmen. In einem Jahr werde ich dort mehr verdienen als in meiner  jetzigen Tätigkeit, das habe ich mit dem neuen AG ausgehandelt. Das müsste doch eigentlich einen solchen Antrag verhindern (sollte das Risiko doch bestehen), denn mittelfristig wird der Gläubiger besser bedient als im jetzigen Arbeitsverhältnis. Das Netto bleibt für mich natürlich fast unverändert, mir bringt es also nicht wirklich etwas in den nächsten 6,5 Jahren.
 
 In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen? Zuerst den TR  informieren und dann kündigen? Bedeutet das auch "Kooperation", zu der ich aufgefordert werde?
Oder vor vollendete Tatsachen stellen? Denn so frei bin ich ja letztendlich nicht in der ganzen Prozedur.

Welche reellen Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber, der über die Inso informiert und aufgefordert wird, den pfändbaren Betrag zu überweisen? Falls ihm irgendein Fehler unterläuft, muss er dann haften? Welches Risiko hat er? Oder sind es wirklich nur Unwissenheit und Vorurteile, die einige AG dazu veranlassen, sich von ihren verschuldeten Mitarbeitern zu trennen?

Kann ich nicht einfach vorgreifen und nach Info der Kündigung den Anteil selbst überweisen? Es liegt doch in meinem Interesse, dass nichts schief läuft, oder? 

Herzlichen Dank und beste Grüße,

Berline
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ThoFa

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Re: Jobwechsel bei Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 10. Februar 2008, 11:40:05 »

Hallo,

Sie müssen ihn nicht vorab informieren, aber wenn es es Sie beruhigt können Sie es natürlich machen.

Für die richtige Abführung des pfändbaren Betrages ist Ihr Arbeitgeber verantwortlich. Die Angst ist aber unbegründet, denn es ist relativ einfach zu berechnen. Probleme gibt es immer nur in Berufen, bei denen unterschiedliche Zulagen gezahlt werden.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahren ist es sogar viel einfacher für den Arbeitgeber richtig zu handeln, Schulder die außerhalb des Verfahrens mit einer Vielzahl von Pfändungen bearbeitet werden müssen, machen viel mehr Probleme.

MfG

ThoFa   
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Feuerwald

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Re: Jobwechsel bei Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 10. Februar 2008, 14:28:11 »

Das Netto bleibt für mich natürlich fast unverändert, mir bringt es also nicht wirklich etwas in den nächsten 6,5 Jahren.

-> Unklar, wenn Sie deutlich (!?) mehr verdienen werden, weshalb bleibt denn dann das  Netto fast unverändert ? Und wie kommen Sie auf 6,5 Jahre ? Das Insolvenzverfahren läuft doch schon einen Monat ?! Und wo liegt der Sinn darin, einen Job zu wechseln, in den man bei deutlich höheren Lebenshaltungskosten nicht mehr verdient und dennoch ein Risiko trägt, den neuen Job ggf. doch nicht zu erhalten ? Gibt es weitere gründe für den Jobwechsel ?
 

Kann ich nicht einfach vorgreifen und nach Info der Kündigung den Anteil selbst überweisen? Es liegt doch in meinem Interesse, dass nichts schief läuft, oder?

-> Sie könnten mit den Treuhänder vorab sprechen und anzeigen, dass Ihnen – zwecks Karrierechance und beruflicher/wirtschaftlicher Besserstellung – ein Jobangebot vorliegt und Sie gedenken dieses anzunehmen, jedoch wegen der Probezeit den Pfändungsbetrag gerne selbst abführen möchten.

Wie gewaltig wird sich denn der Pfändungsbetrag jetzt und zukünftig ändern ?


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Berline

  • Gast
Re: Jobwechsel bei Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 10. Februar 2008, 19:22:46 »

Hallo,

vielen vielen Dank  für Ihre schnelle Hilfe!

 Unklar, wenn Sie deutlich (!?) mehr verdienen werden, weshalb bleibt denn dann das  Netto fast unverändert ? Und wie kommen Sie auf 6,5 Jahre ? Das Insolvenzverfahren läuft doch schon einen Monat ?! Und wo liegt der Sinn darin, einen Job zu wechseln, in den man bei deutlich höheren Lebenshaltungskosten nicht mehr verdient und dennoch ein Risiko trägt, den neuen Job ggf. doch nicht zu erhalten ? Gibt es weitere gründe für den Jobwechsel ?
Wie gewaltig wird sich denn der Pfändungsbetrag jetzt und zukünftig ändern ?

Deutlich mehr werde ich nicht sofort verdienen aber die Aufstiegschancen sind durch Leistungszuschläge viel interessanter. Ich bekomme zur Zeit 2358 Eur brutto, Steuerklasse 1., also 1500 Eur netto abzüglich pfändbarer Anteil =  1140 EUR auf die Hand.

Angeboten wurde mir folgende Gehaltsentwicklung:

Die ersten 6 Monate: 2160 brutto
die nächsten 6 Monate: 2330 brutto
nach einem Jahr: 2450 brutto und später Leistungszuschläge.

Nach meiner Rechnung sind das dann jeweils:

ca. 1375 netto - 283 eur = 1107 Eur für die ersten 6 Monate
ca. 1480 netto- 346 eur = 1134 Eur für die darauffolgenden 6 Monate
ca. 1542 netto - 388 eur = 1154 Eur nach einem Jahr auf die Hand.

Netto sind es für mich also nach einem Jahr nur 14 Eur mehr als jetzt, der pfändbare Betrag hat sich immerhin um 28 Eur erhöht.

In meinem jetzigen Job kommt die nächste Gehaltserhöhung in 3 Jahren (um 100 brutto), ist schon festgelegt (Vergütung nach Tabelle, staatliches französisches Etablissement). Seit ich meinen Arbeitgeber über die Insolvenz informiert habe, habe ich Schwierigkeiten mit meiner Direktion, man macht es mir nicht leicht. Große Standpauke, Erniedrigung und dann die Frage, wieso man, wenn man einen Kredit hat, diesen nicht abbezahlt, wie jeder normale Mensch. Ich bin mit 16 nach Frankreich gegangen und habe dort 9 Jahre gelebt und auch studiert  und in dieser Zeit einen Kredit zur Studienfinanzierung aufgenommen. Als ich vor einigen Jahren nach Berlin kam (um meinem Partner zu folgen - siehe schwere Trennung vor 2 Jahren) habe ich in der Anfangszeit sehr wenig verdient und nur die Citibank war "zufälligerweise" bereit, diesen Kredit abzulösen mit einer Rate, die ich monatlich gar nicht abzahlen konnte auf Dauer. 3 Mal umgeschuldet und eine Visakarte angeboten bekommen, auf Anraten der Bank.  Natürlich auch die teure Restschuld-und Unfallversicherung aufgedrückt. "Wenn sie richtig krank werden oder einen Unfall haben, kann das sehr teuer werden und sie müssen sich absichern und wir uns natürlich auch, bevor wir Ihnen das Darlehen gewähren.  Ich hatte große Scheuklappen auf den Augen und eine Menge persönliche Schwierigkeiten, die mich dazu geführt haben, weder das Kleingedruckte zu lesen, noch mal richtig nachzurechnen. Wird schon irgendwie gut gehen, dachte ich.... Großer Fehler.
Als ich verzweifelt feststellte, dass ich auf Dauer die Rate (550 Eur) bei einem Gehalt von 1300 netto nicht mehr zahlen könne, bin ich zur Schuldnerberatung gegangen. Bis dahin hatte ich immer alle Rechnungen gezahlt.   Dort riet man mir, erst einmal mit der Bank zu verhandeln und um eine Stundung bzw. Ratenanpassung zu bitten.Das habe ich 3 mal versucht, schriftlich, telefonisch, persönliche Gespräche, etc., habe mein Handy gekündigt, meine private Rentenvorsorge gekündigt usw. um meine Ausgaben so weit wie möglich zu senken.  Mit dieser Bank ist jedoch nicht zu verhandeln. Der außergerichtliche Vergleich scheiterte natürlich ebenfalls (ohne Angabe von Gründen). Nun bin ich in der Insolvenz. (Ich dachte das Verfahren dauert ca. 1 Jahr gefolgt von  6 Jahren Wohlverhaltensphase, daher die 6,5).

Der neue Job ist in einem Privatunternehmen, meine zukünftiger Arbeitgeber ist sehr daran interessiert, mit mir zusammenzuarbeiten. Ich denke eigentlich auch dann, wenn ich ihm doch von der Inso berichten muss, möchte dies jedoch möglichst vermeiden.
 Ich habe mehr Entwicklungschancen und eine Tätigkeit, die mich viel mehr fordert als die derzeitige (wenn auch auf den ersten Blick sichere)in einem interessanten Umfeld.
Auch persönliche Gründe (die schwere Trennung und Krise vor 2 Jahren und der Wunsch nach einem richtigen Neuanfang) begründen den Wechsel. 
Nun könnte ich 6 Jahre warten,aber wer weiß, ob sich so eine Chance noch einmal in dieser Form präsentiert. Ich bin 29 und seit meinem Diplom vor 5 Jahren immer berufstätig gewesen. Aber wenn die Arbeit keinen Spaß mehr macht und man sowieso Stress mit dem Vorgesetzten hat, auf Grund von menschlichen Vorurteilen, warum dann nicht wechseln?

Das gesamte Verfahren der Verbraucherinsolvenz ist doch recht kompliziert, den Treuhänder habe ich weder gesprochen noch gesehen, nur eine seiner zahlreichen Sachbearbeiterinnen, die sehr einsilbig und offensichtlich auch nicht vorurteilsfrei durchs Leben geht. Ich möchte einfach nichts falsch machen, daher die Sorgen und Fragen...

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die Arbeit, die sie hier machen.
Rein menschlich.
Beste Grüße,
Berline
 




 
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