Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Anja1982 am 18. September 2008, 09:46:49
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Hallo alle miteinander!
Vielen Dank für die Antwort!!!
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Das ist so eindeutig nicht zu beantworten.
Sollte die Weiterbildung vor der Insolvenz beginnen, gibt es ehr weniger Probleme
Nach der Eröffnung könnte es auf den bisher pfändbaren Betrag gemäß Tabelle hinauslaufen.
Zu berücksichtigen wäre außerdem, wie ihre Berufs- und Einkommenssusichten nach erfolgreichem Abitur aussehen.