Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: blauecouch am 06. Januar 2015, 21:56:14

Titel: Junge Schulden in die Masse aufnehmen?
Beitrag von: blauecouch am 06. Januar 2015, 21:56:14
Kurz vor meinem Beschluss, zur Schuldnerberatung und damit vielleicht (bestimmt) in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, habe ich mehrfach die Girokonten gewechselt. Konkret sind das 2 Stück, eröffnet im März bzw. Oktober 2014. Beide sind mit etwa 500€ im Soll. Ist es bedenkenlos möglich, diese in die Masse mit aufzunehmen oder sollte ich die vergleichsweise geringen Summen zurückzahlen, um nicht etwa in Betrugsverdacht oder Versagung der RSB zu geraten?
Titel: Re: Junge Schulden in die Masse aufnehmen?
Beitrag von: tomwr am 13. Februar 2015, 12:43:01
Naja - man braucht wenigstens ein Konto im Insolvenzverfahren. Wenn die Konten im Soll sind, können sie vermutlich bei Insolvenzeröffnung gekündigt werden. Ohne Konto sollte man dann nicht mehr dastehen, insofern braucht man wenigstens ein ausgeglichenes Konto, welches man ggf. auch in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kann, weil ein solches Konto nicht von der Bank gekündigt werden kann (jedenfalls nicht unter normalen Umständen).

Insofern wäre man gut beraten entweder ein Konto auszugleichen oder ggf. ein neues vorab zu eröffnen.
Titel: Re: Junge Schulden in die Masse aufnehmen?
Beitrag von: tuscanyleas am 16. Februar 2015, 16:18:00
......nix ausgleichen

Die Konten werden sowieso gekündigt nach Insolvenzeröffnung
Die Banken können das und werden das auch tun.

Dann ist es egal ob die nun im Minus sind oder nicht...geht mit in die Inso rein
Titel: Re: Junge Schulden in die Masse aufnehmen?
Beitrag von: tomwr am 16. Februar 2015, 19:40:49
Ein Pfändungsschutzkonto kann die Bank nicht ohne Weiteres kündigen.
Es empfiehlt sich immer VOR der Insolvenz entweder ein neues Konto zu eröffnen und nach der Kontoeröffnung in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Banken mögen in der Regel keine Pfändungsschutzkonten eröffnen, können aber nichts dagegen tun, wenn der Kunde sein Konto in ein P-Konto umwandeln will. Daher sollte man bei einer neuen Kontoeröffnung nicht unbedingt mit der Tür ins Haus fallen.

Zu einer Kontoeröffnung sind Banken im Grunde nicht verpflichtet (die Selbstverpflichtung ist nicht das Papier wert auf dem sie steht) und je nach aktueller SCHUFA könnte es schwierig werden ein neues Konto zu eröffnen. Insofern ist es keine schlechte Strategie, ein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Das dümmste was man tun kann in solchen Fällen, ist alles sich selbst oder dem Zufall zu überlassen.  :wink:
Titel: Re: Junge Schulden in die Masse aufnehmen?
Beitrag von: tuscanyleas am 16. Februar 2015, 19:51:53
...gibt ja noch dem Ombudsmann vom Bankenverein....der schreibt die Herrschaften schon an wegen nem Konto  :whistle:
Titel: Re: Junge Schulden in die Masse aufnehmen?
Beitrag von: insolvenzmensch am 28. April 2015, 16:07:50
Du bist also in einem laufenden PIV und machst weiterhin Schulden und verschleppst diese noch durch Eröffnung neuer Konten?

Ähm ist das nicht ein wenig leichtsinnig, wenn nicht dämlich? Im schlimmsten Fall schüttelt das Gericht am Ende den Kopf und dir wird die RSB verwehrt, denn scheinbar hast du nichts gelernt!

Im übrigen "darfst" du es ja nicht ausgleichen, denn du hast kein Geld zum ausgleichen...
Zahle lieber monatlich mind. 5% zurück bis die Konten ausgegleichen sind, dann kündige sie.
Du hast aber ein Guthabenkonto (also ohne Dispo), oder?