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Autor Thema: K.K. Zuschuss pfändbar  (Gelesen 1095 mal)

habnixmehr

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K.K. Zuschuss pfändbar
« am: 21. Mai 2013, 10:33:48 »

Hallo zusammen

Beziehe Rente von der DRV. Bin freiwillig Krankenversichert und überweise selber an die KK, erhalte von DRV einen Zuschuss zur Krankenversicherung.Dieser wird mit der Rente ausbezahlt.Wird dieser Zuschuss beim ermitteln des pfändbaren Einkommen als Einkommen angerechnet ?

habnixmehr
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paps

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Re: K.K. Zuschuss pfändbar
« Antwort #1 am: 21. Mai 2013, 10:44:49 »

Der pfändbare Betrag errechnet sich aus der Nettorente.
Also, ausgezahlte Rente minus KV-Beitrag.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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