Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 21. Mai 2013, 10:33:48
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Hallo zusammen
Beziehe Rente von der DRV. Bin freiwillig Krankenversichert und überweise selber an die KK, erhalte von DRV einen Zuschuss zur Krankenversicherung.Dieser wird mit der Rente ausbezahlt.Wird dieser Zuschuss beim ermitteln des pfändbaren Einkommen als Einkommen angerechnet ?
habnixmehr
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Der pfändbare Betrag errechnet sich aus der Nettorente.
Also, ausgezahlte Rente minus KV-Beitrag.