Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 21. Mai 2013, 10:33:48

Titel: K.K. Zuschuss pfändbar
Beitrag von: habnixmehr am 21. Mai 2013, 10:33:48
Hallo zusammen

Beziehe Rente von der DRV. Bin freiwillig Krankenversichert und überweise selber an die KK, erhalte von DRV einen Zuschuss zur Krankenversicherung.Dieser wird mit der Rente ausbezahlt.Wird dieser Zuschuss beim ermitteln des pfändbaren Einkommen als Einkommen angerechnet ?

habnixmehr
Titel: Re: K.K. Zuschuss pfändbar
Beitrag von: paps am 21. Mai 2013, 10:44:49
Der pfändbare Betrag errechnet sich aus der Nettorente.
Also, ausgezahlte Rente minus KV-Beitrag.