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Autor Thema: Kann der EX mir bei der IV Schwierigkeiten machen?  (Gelesen 1659 mal)

struppi

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Kann der EX mir bei der IV Schwierigkeiten machen?
« am: 13. Januar 2010, 09:13:20 »

Hallo,

mein EX und ich sind seit JAn 09 geschieden, bei uns beiden ist ab 04.03.09 das IV Verfahren eröffnet worden, Ex Mann zahlt nach meinen INfos einen Teil jeden Monat ab, ich hatte nach der Trennung Hartz IV bis ich letztes Jahr wieder geheiratet habe, habe dies natürlich alles dem IV mitgeteilt, dass ich seitdem dann kein Leistungen mehr beziehe.

IV war bei mir und wollte noch nicht einmal Bewerbungen sehen. Habe einen 6jährigen Sohn (mit dem EX). Suche hier im Umkreis für morgens, wenn Schule ist, aber wir leben hier auf dem Land!!!

Nun habe ich lediglich meinen EX darauf hingewiesen, dass der Unterhalt steigt und seitdem habe ich massive Probleme, er unstellt mir wiederholte Pleite, er weiss über mich ja gar nichts, und solle arbeiten gehen, er würde mit seiner Freundin Vollzeit gehen und ich würde mir das einfach machen, aber das würde sich ändern. Empfinde das als Drohung.
Jeder hat sich ein neues Leben aufgebaut und bis auf die letzten drei Monate hat der Umgang relativ gut geklappt, weiss nicht was der Ärger jetzt soll, er denkt gar nicht an seine Sohn.
Müsste ja auch erstmal über 1300 Euro verdienen um an die Zahlgrenze zu kommen und habe ja auch einen Sohn zu versorgen.


Kann er mir irgendetwas wollen, dh. kann er beim IV irgendwas veranlassen und mich in Schwierigkeiten bringen?

Mein Verfahren geht ihn soch eigentlich nichts an, oder? Habe ein richtig komisches Gefühl jetzt.


LG




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paps

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Re: Kann der EX mir bei der IV Schwierigkeiten machen?
« Antwort #1 am: 13. Januar 2010, 16:52:20 »

Gibt es einen Unterhaltstitel?

Er kann drohen wie er will.
Sie sollten aber nun, da das Kind zur Schule geht, wirklich Nachweis darüber führen, wo sie sich beworben haben.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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struppi

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Re: Kann der EX mir bei der IV Schwierigkeiten machen?
« Antwort #2 am: 14. Januar 2010, 06:48:56 »

Unterhaltstitel habe ich keinen.
Wollten wir beide damals nach Trennung machen, ist aber dann, ich gebe es zu, untergegangen.

Wo bekomme ich sowas und wie funktioniert das? Muss der Vater da was unterschreiben?

LG
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paps

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Re: Kann der EX mir bei der IV Schwierigkeiten machen?
« Antwort #3 am: 14. Januar 2010, 16:54:23 »

Das Jugendamt könnte helfen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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