Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 26. Mai 2011, 17:53:31

Titel: Kann der Insolvenzverwalter Miete zurück buchen?
Beitrag von: Deloona79 am 26. Mai 2011, 17:53:31
Stimmt es wirklich,dass der Insolvenzverwalter im schlimmsten Fall sogar die Miete zurück buchen lassen kann,(falls sie via Lastschrift abgebucht wird) um sie der Insolvenzmasse zuzufügen??????
Titel: Re: Kann der Insolvenzverwalter Miete zurück buchen?
Beitrag von: Der_Alte am 26. Mai 2011, 17:59:25
Nach einem neuen Urteil des BGH darf der Treuhänder, wie der Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren heißt, keine LAstschriften zurückbuchen, die für die normale Lebensführung erforderlich sind, also z.B. Miete, Strom, Kfz-Versicherung.
Trotzdem empfielt es sich so viel wie möglich auf Überweisung umzustellen.
Titel: Re: Kann der Insolvenzverwalter Miete zurück buchen?
Beitrag von: Deloona79 am 26. Mai 2011, 18:00:35
Danke für die schnelle Antwort!!!!
Titel: Re: Kann der Insolvenzverwalter Miete zurück buchen?
Beitrag von: Insokalle am 26. Mai 2011, 19:14:10
Genau genommen ist es so, dass die Lastschriften nicht widerrufen werden dürfen, die aus dem pfändungsfreien Schonvermögen abgebucht werden.
Wer letztendlich abbucht ist dabei egal.

Weiter steht in dem Urteil:
Wird der IV mit mehreren Kontobelastungen - seien es Lastschrift- oder sonstige Buchungen (Barabhebungen und Überweisungen) - konfrontiert, deren Summe den Freibetrag übersteigt, von denen aber nur die Lastschriftbuchungen rückgängig gemacht werden können, muss der Verwalter dem Schuldner Gelegenheit geben zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Lastschriften aus dem "Schonvermögen" bedient sein sollen. Auch hier darf er nicht von sich aus schematisch allen Lastschriftbuchungen "widersprechen", das heißt die Genehmigung versagen.

Eine Restrisiko bleibt also. Allerdings kann jeder Schuldner die entsprechenden Berechnungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens selbst durchführen.
Je mehr Lastschriften auf Überweisung umgestellt sind, um so eher kann der Schuldner zur Not eine Zahlung in den nächsten Monat verschieben. Und die Überweisungen können nicht widerrufen werden.