Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 10. März 2010, 00:52:41
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Würde mich mal interessieren, ob nur die Gläubiger, oder auch der Insolvenzverwalter / Treuhänder einen Versagungsantrag stellen können? :gruebel:
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Gläubiger können das...und der Th kann dem Gericht eine Empfehlung dazu schreiben und anregen die RSB zu versagen......z.B. bei Verletzung von Obliegenheits- bzw. Mitwirkungspflichten, aber direkt kann er das nicht.