Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 10. März 2010, 00:52:41

Titel: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
Beitrag von: KSC am 10. März 2010, 00:52:41
Würde mich mal interessieren, ob nur die Gläubiger, oder auch der Insolvenzverwalter / Treuhänder einen Versagungsantrag stellen können?  :gruebel:

Titel: Re: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
Beitrag von: rookie am 10. März 2010, 09:47:43
Gläubiger können das...und der Th kann dem Gericht eine Empfehlung dazu schreiben und anregen die RSB zu versagen......z.B. bei Verletzung von Obliegenheits- bzw. Mitwirkungspflichten, aber direkt kann er das nicht.