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Autor Thema: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?  (Gelesen 2051 mal)

Nightwish78

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Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« am: 02. April 2009, 21:46:38 »

Guten Abend,

ich hoffe auf eure Hilfe.

Habe heute Post von meiner Bank bekommen. Ich nutze ein Kostenloses Kontomodell bei einer grossen Bank (arbeite auch selbst dort) wo ein gekoppeltes Sparkonto mit dabei ist (wg. Kostenfreiheit).

Auf dieses Konto (gehört zum Girokonto) gingen jeden Monat 25 Euro (wg. Kostenfreiheit) die ich dann jedesmal gleich wieder zurückgebucht, bzw. abgehoben habe.

Nun hat der TH dieses Konto gelöscht, und 27 Euro die drauf waren einbehalten.

Ich habe nach Unterhaltsabzug im Monat eh nur 600 Euro und somit keinen pfändbaren Betrag.

Kann der Treuhänder sich am Konto bedienen wie er will? Mir stinkt das gewaltig da ich eh nur 600 Euro habe und die 25 Euro immer zum tanken oder einkaufen genommen habe.

Der Bankbetreuer hat auch nichts erwähnt. Überlege die Bank zu wechseln.

Kann ich das Geld vom TH zurückfordern?

Danke und Gruss

Nightwish78
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paps

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #1 am: 03. April 2009, 00:20:36 »

Leider nein.
Guthaben = Vermögen = Masse.

InsO § 35 Begriff der Insolvenzmasse
Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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makro

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #2 am: 03. April 2009, 10:42:32 »

Das heißt, obwohl mein arbeitslosengeld nicht pfändbar ist, sollte ich aufpassen das am Monatsende das Konto leer ist? Ich bin nämlich gerade dabei von dem bisschen was ich noch habe etwas zu sparen, sind so knapp 100 EUR die übrig bleiben. Diese sind nun auf dem normalen Girokonto. Könnte der IV/TH nun mal eben auf die Idee kommen dieses Geld mit zur Masse zu ziehen?

Wenn ja, dann weiß ich natürlich was zu tun ist!  :wink:
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MissTraut

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #3 am: 04. April 2009, 11:12:06 »

Hallo Makro,

bis zum Abschluß des Verfahrens nutze doch einfach die Kaffeedose oder den so schönen alten Sparstrumpf  :juchu:

Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens kannst Du wieder "Vermögen" ansparen und keiner kann es Dir nehmen  :smoke:

LG
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pleite0105

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #4 am: 04. April 2009, 11:43:10 »

Wenn ich noch Geld auf meinem Konto habe und dieses kurz vor der Eröffnung des IV alles abhebe, darf ich das Bargeld dann behalten oder kann der TH verlangen, dass ich dieses herausgeben oder nachweisen muss, was ich damit gemacht habe?
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MissTraut

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #5 am: 04. April 2009, 11:49:08 »

Hallo Makro,

von welchen Summen reden wir ? Doch nicht von tausenden von Euros, da wäre sicherlich Erklärungsbedarf.

Wenn Du das Geld abhebst und damit Lebensmittel gekauft hast  :wink:

LG
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makro

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #6 am: 04. April 2009, 13:22:54 »

Tausend wäre schön. Bin seit Dezember in der Inso, wie gesagt, so knapp 100 EUR bleiben übrig, also derzeit sind am Monatsende etwas über 300,- EUR über. Das Konto war nie gesperrt, hab es erst 2 Wochen vor der Inso eröffnet, als guthabenkonto. Der IV wollte nur beim ersten mal die Auszüge sehen, seitdem nicht mehr. Wenn das geld nun unsicher ist, dann hebe ich das gerne ab und verwahre es entsprechend.

Makro
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MissTraut

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #7 am: 04. April 2009, 14:25:35 »

Hallo Makro,

das mit den "Tausenden" war auch nicht so ernst gemeint  :cool:

Wenn Du Dich wohler und sicherer fühlst, dann hebe das Geld ab und lege es in die Kaffeedose und dann kannst Du es wieder anders ansparen, wenn die Inso abgeschlossen ist.

LG
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Frank1968

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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #8 am: 18. April 2009, 19:27:51 »

Hallo,

ich bin seit Nov.2007 in der PI und seit dem macht mir mein TH ständig Ärger. So habe ich bis zum heutigen Tage noch keinen Nachweis darüber ob ich mich nun schon in der WVP befinde oder nicht. Dasweiteren habe ich ein Problem. BITTE UM HILFE !!!

Da ich Einsatzwechseltätigkeit in meinem Job ausübe benötige ich auch einen PKW und wollte zu diesem Zweck von meinem bereinigten Nettolohn etwas beiseite legen, um mir einen günstigen Wagen zu kaufen. Darf der IV an dieses Geld heran oder nicht....bitte um § zu diesem Thema.
Desweiteren "was versteht der Gesetzgeber unter Vermögen in der Insolvenz" !?!?!

Danke für die Hilfe im voraus
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Re: Kann der TH sich willkürlich am Konto bedienen?
« Antwort #9 am: 18. April 2009, 22:24:13 »

Hallo Frank,

ob Du in der Wohlverhaltensphase bist erfährst Du durch einen ganz hochoffiziellen Gerichtsbeschluß. Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de hast Du die Möglichkeit, selbst nachzuschauen. Ist denn schon das ganze übliche Procedere bis hin zum Schlußtermin ?

Ich kann mich hier nur wiederholen: Parkt das Gesparte in die Kaffeedose, unters Kopfkissen oder von mir aus in die dritte Toilettenpapierrolle links im Regal schön gebündelt. Ab WVP interessiert sich kein Mensch dafür, wenn Du es auf einem Sparkonto anlegst.

LG
MissTraut
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