Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mogador am 26. Dezember 2009, 14:43:13

Titel: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: mogador am 26. Dezember 2009, 14:43:13
Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen, wegen der Kosten für ein Guthabenkonto? Sie ist in Privatinsolvenz.

Das ist an für sich legal, solange der Verwendungszweck der Gelder klar ist. Die ARGE überweist das Geld eines Bekannten z.B. auch auf mein Konto, da derjenige ein Messie ist.

Kann ich einen Insolvenzverwalter ablehnen, der ihr dieses verweigert.
Sie ist schliesslich daran interessiert, einen sparsamen Haushalt zu führen.
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: ThoFa am 26. Dezember 2009, 15:49:31
Hallo,

nur wenn Sie die Bank auch darüber informieren.

Sie soll sich ein eigenes Konto zulegen. Inzwischen ist dies gar nicht so schwer.

Und da Sie mit dem Verfahren nichts zu tun haben, können Sie auch keinen "Insolvenzverwalter" ablehnen.

MfG

ThoFa

Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: mogador am 26. Dezember 2009, 16:04:02
Hallo,

nur wenn Sie die Bank auch darüber informieren.

Sie soll sich ein eigenes Konto zulegen. Inzwischen ist dies gar nicht so schwer.

Und da Sie mit dem Verfahren nichts zu tun haben, können Sie auch keinen "Insolvenzverwalter" ablehnen.

MfG

ThoFa


Nochmal:Kann SIE einen Insolvenzverwalter ablehnen, der ihr dieses verweigert.
Logisch, dass ICH selbst nirgends etwas machen kann.

Eine kostenlose Bank zu finden ist schwerer als du denkst. Hier hab ich einzig und allein von der NORIS gehört.
Selbst die neue NOA-Bank lehnt ab. Ethik-Bank ist 7,50€/Monat.
Wire-Card = 10€/Monat + 5€/Geldabheben.  Die VoBa's und Sparkassen langen auch gut zu. Und so geht das weiter.

Das sind immerhin grob MINDESTENS 100€/Jahr. Die Leut sollten mal ihre Kosten in JÄHRLICH umrechnen.
Die Bank brauche ich darüber m.W. nicht informieren, solange der Zweck der Gelder klar ist, z.B. Lohn oder Sozialhilfe.
In vorgenanntem Fall laufen die Sozialgelder einer 2..Person seit 5 Jahren auf mein Konto, und ich habe diese Frage auch meiner Bank gestellt.

Hab mich über diese Seite der Geschichte ausgiebigst informiert.
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: ThoFa am 26. Dezember 2009, 16:08:09
Hallo,

Hab mich über diese Seite der Geschichte ausgiebigst informiert.

warum fragen Sie dann hier nochmal? Meiner Meinung nach, hat sich da einiges verändert, wegen Terrorgefahr und so... :Oh_no:

Und nein, auch sie kann aus diesen Grund Ihren Verwalter nicht ablehnen.

MfG

ThoFa

P.S.: Deutsche Bank Aktivkonto, weiß aber nicht genau was das kostet...


Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: mogador am 26. Dezember 2009, 16:27:21
Hallo,

Hab mich über diese Seite der Geschichte ausgiebigst informiert.
warum fragen Sie dann hier nochmal?
Weil ich zwar als Laie viel weiss, aber nicht unbedingt verbindlich/sicher. Wie du sagst: Da hat sich viel verändert.
Und weil ich das Beste für sie draus machen will.
Könnte ihr sogar einen kleinen Dispo übriglassen, z.B. 150€. Jeder weiss, wie schnell ein Konto durch kleine Rechenfehler 1,77€ ins Minus rutschen kann. Danach kommen die happigen Stornokosten des Abbuchers.

Und grade in den ersten Monaten kommen oft noch unerwartete Abbuchungen über die Zeit VOR der Pr.Insolvenz. Die der Deliquient einfach noch nicht im Überblick hat.

Und solch eine Lösung ist ganz sicher ein grosser Komfort-Gewinn. Auch eine evtl. vorhandene Kreditkarte ist bei Disziplin nützlich (zum Sparen). Selbst bestelle ich z.B. meine Katzen-Prophylaxen in England zum Drittel-Preis.

Kann der InsoVerwalter sie daran hindern?

Grüssi, Ralf
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: WitchLady86 am 26. Dezember 2009, 21:02:54
das konto bei der noris bank kostet 0,00 € und man kann überall kostenlos geld abheben (deutsche benk,commerzbank,postbank usw.)
das konto bei der deutschen Bank kostet 14,95 € aller 3 monate.
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: honigteufel am 27. Dezember 2009, 11:25:09
@witchlady86:
das stimmt nicht. ichb in selber bei der deutschen bank und zahle dort pro monat 7,50 euro kontoführungsgebühren.
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: mogador am 27. Dezember 2009, 12:36:20
@witchlady86:
das stimmt nicht. ichb in selber bei der deutschen bank und zahle dort pro monat 7,50 euro kontoführungsgebühren.
Das AktivKonto kostet 4,49€/Monat.   Wenn du einen Verwandten hast oder Lebenspartner gar nur die Hälfte.....2,25€/Monat.

Aber über die Kosten der Banken dürfte ich alle Infos zusammenhaben.

Meine Kernfrage:
Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen? Bezüglich des InsoVerwalters.
Kann/darf sie der InsoVerwalter daran hindern?
Weiss jemand eine Stelle, die man fragen könnte?  Ihren Verwalter möchte ich da nicht fragen und keine schlafenden Hunde wecken. 
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: Paula41 am 29. Dezember 2009, 09:59:42
Hallo,

natürlich kann sie das, aber wie hier schon mehrfach gesagt, ist das eine denkbar schlechte Lösung.

Verfügungen und Nachweise für ein Konto zu erbringen, dass mir nicht gehört, ist nun einmal schwierig.

Ach und kleine Rechenfehler von 1,77€ sind bei 150€ Dispo genau so gut möglich wie bei 0€ oder 1.500€.

mfg
Paula41
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: mogador am 29. Dezember 2009, 14:09:08
Nö, ist ne tolle Lösung für viele, die Probleme haben. Vollmacht hat die ARGE, Konto wird benutzt WIE das Eigene, Insoverwalter weiss auch Bescheid......Gebühren fallen weg, dito Ärger mit der Bank. Wie gesagt, ich mach das schon mit den Sozialbezügen einer Bekannten seit mind. 5 Jahren. Und alle wissens.

Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: Paula41 am 29. Dezember 2009, 14:18:46
Hallo,

na dann beten Sie, dass Ihre Freundin ihre Rechnungen bezahlt. Ich würde Ihnen als Drittschuldner den PfüB schicken und schon haben 2 Leute Rennerei. Um so mehr Stress ein einziger Beschluss bewirkt um so motivierter ist der Schuldner.

mfg
Paula41
Titel: Re: Kann Freundin ein (verwaistes) Girokonto von mir benutzen?
Beitrag von: mogador am 29. Dezember 2009, 14:28:52
Hallo,na dann beten Sie, dass Ihre Freundin ihre Rechnungen bezahlt. Ich würde Ihnen als Drittschuldner den PfüB schicken und schon haben 2 Leute Rennerei. Um so mehr Stress ein einziger Beschluss bewirkt um so motivierter ist der Schuldner.mfg
Paula41
Sie hat keine Pfändung zu befürchten und überziehen kann man das Konto auch nicht. Und MICH kann man schonmal gar nicht pfänden oder anschreiben oder sonstwas. Bekanntlich geht die Post an den Insokandidaten selbst. Einen Dritten (mich( kann man gar nicht pfänden oder sonstwas. Wie soll das vonstatten gehn?

Würdest du das nicht auch machen bei jemand, den du 40 Jahre fast wie die eigene Frau kennst?  Seh null Problem.