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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kann ich das verhindern?  (Gelesen 2268 mal)

Infotante

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Kann ich das verhindern?
« am: 04. März 2010, 07:59:04 »

Hallo an alle! Brauche mal eure Hilfe!

Ich befinde mich seit 2006 in der Insolvenz verschuldet durch meinen Exmann. Habe vorheriges Jahr eine berufliche Neuorientierung gemacht, da ich meinen erlernten Beruf durch einen Unfall nicht mehr ausüben kann. Darüber bin ich über ein Praktikum an eine Stelle im öffentlichen Dienst gekommen. Während dem Praktikum wurde mir ein Personalbogen vorgelegt auf dem ich auch die Frage der finanziellen Ordnung beantworten musste. Da es zu dieser Zeit ja noch um ein Praktikum ging habe ich, weil ich der Meinung war, das es den Arbeitgeber nichts angeht, die Frage mit ja beantwortet, das alles ok ist. Dann haben sie mir bis heute immer wieder Verträge  für 2 Monate angeboten, aber nur mit 50% wo ich weit unter dem Pfändungssatz lag, da ich noch eine unterhaltspflichtige Tochter im Haushalt leben habe. Jetzt ist der neue Vertrag mit 100% und ich liege genau auf der Pfändungsgrenze. Ich habe meinem TH die Unterlagen geschickt und es kam die Antwort, das er jetzt den Arbeitgeber informiert zwecks Pfändungsberechnung und eventueller Überweisung. Ich habe dann direkt dort angerufen und denen gesagt, wenn mein Arbeitgeber das mitbekommt ich auf jeden Fall die Kündigung bekomme und ihm auch noch einmal eine Email geschrieben, mit der Bitte mir meine Existenz zu erhalten, aber keine Antwort. Auf meinen Anruf hin bekam ich nur die Aussage, das sie dazu verpflichtet sein. Aber nur mit diesem Job könnte ich meine Schulden bezahlen und ich will meinen Job behalten. Ich verstehe diese Logik nicht. Man muß alles tun um einen Job zu bekommen und dann  verliert man ihn sobald der TH den Arbeitgeber anschreibt. Für mich ist es eh schon erschwert einen neuen Job zu finden, da ich in meinem gelernten nicht mehr arbeiten darf und 30% Behinderung habe. Auf dem heutigen Arbeitsmarkt hat man mit so etwas kaum eine Chance. Deswegen war ich so glücklich, das ich über das Praktikum eine Chance bekam zu zeigen was ich kann und sogar dort arbeiten zu dürfen. Ich weiß nicht, was ich tun soll um meinen Job nicht zu verlieren. Könnt ihr mir etwas raten? :girl: :girl:
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doktor mabuse

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Re: Kann ich das verhindern?
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 09:31:10 »

Hallo Infotante,

der TH muß nicht zwingend Deinen AG informieren, schon gar nicht bei diesem kritischen Sachverhalt, dies ist Ermessenssache, es gibt auch andere Fälle. Leider verfahren viele TH nach Schema F, damit Sie sauber sind.
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, daß Du dem TH vorschlägst, selbst den ev. pfändbaren Betrag abzuführen, dann müsste er Deinen AG nicht unbedingt benachrichtigen. Du stehst natürlich dann für die korrekte Abrechnung gerade.
Hast Du bei Deinen Berechnungen Deine unterhaltspflichtige Tochter berücksichtigt?
Eine andere Möglichkeit wäre, wenn alles Scheitert, offen vorher mit dem AG zu sprechen. Du hast bisher über die Jahre bestimmt einen guten Job gemacht (trotz Insolvenz) und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ein halbwegs vernünftiger AG hat sicher dafür Verständnis und lässt das Arbeitsverhältnis weiterlaufen. Aber, Garantien gibt es halt keine in der heutigen Zeit.

Ich drücke die Daumen,

Gruß,
Doktor Mabuse
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Infotante

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Re: Kann ich das verhindern?
« Antwort #2 am: 04. März 2010, 11:19:33 »

Hallo Doktor Mabuse! Ich habe eben noch mal mit dem TH gesprochen und lt. Gesetz ist er dazu verpflichtet und so verhält er sich auch. Leider habe ich seit November nur immer für 2 Monate befristete Verträge bekommen bei diesem Arbeitgeber. Den letzten jetzt bis 31.04.2010. Ich habe die Aussicht dann eventuell auf einen unbefristeten Vertrag, aber das kann ich jetzt glaube ich vergessen. Die brauchen dann ja noch nicht einmal einen Grund zu nennen. Mit dem  Unterhalt meiner Tochter und dem Kindergeld habe ich ca. 1.800 und damit kann ich definitv was bezahlen, aber eben  nur wenn ich jetzt den Job behalte.

lg Infotante
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doktor mabuse

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Re: Kann ich das verhindern?
« Antwort #3 am: 04. März 2010, 17:05:46 »

Hallo Infotante,

natürlich ist er "verpflichtet", kann aber in Anbetracht der Geringfügigkeit der Summe durchaus von seinem Ermessensspielraum gebrauch machen, weil für Dich einiges auf dem Spiel steht.
Ich würde nochmal fragen, ob der geringe Betrag der über der Pfändungsgrenze liegt, direkt an ihn abgeführt werden kann.

Zitat aus der Informationsbroschüre für Insolvenzverfahren:
"Ihr Arbeitgeber erfährt in jedem Fall, dass Sie die Restschuldbefreiung anstreben. Denn der Treuhänder schickt die von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung an Ihren Arbeitgeber, mit der Aufforderung, ab sofort die pfändbaren Beträge an ihn abzuführen.
Manche Treuhänder sehen ausnahmsweise davon ab, wenn Sie darlegen können, dass durch das Bekanntwerden der Insolvenz Ihr Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre.Solange Sie verlässlich die pfändbaren Beträge direkt überweisen, kann der Treuhänder die Abtretung zurückhalten. "

Schau einfach nochmal im Internet nach, es gibt genügend Fälle, wo der TH flexibel war.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Infotante

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Re: Kann ich das verhindern?
« Antwort #4 am: 04. März 2010, 19:29:42 »

Hallo Dr. Mabuse! Ja, das habe ich auch schon gelesen, aber ich habe es heute noch einmal schriftlich bekommen mit dem Verweis auf den  Paragraphen 292 Abs. 1 Satz 1. Er ist der Meinung kein Ermessensspielraum zu haben aus Haftungsrisiko. Er handelt nach dem Gesetz und das beste kommt zum Schluß: Er bittet mich insoweit um mein Verständnis. Ich werde mich bei ihm bedanken wenn ich daraufhin keinen Job mehr habe. Habe diesbezüglich schon mit einer Vertrauten beim Betriebsrat gesprochen und gehe morgen zur Personalverwaltung. Drücke mir mal die Daumen, das dies alles gut geht.
Danke Dir für deine Antworten.

die Infotante
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doktor mabuse

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Re: Kann ich das verhindern?
« Antwort #5 am: 05. März 2010, 09:53:47 »

Hallo Infotante,

drücke Dir die Daumen, aber genau solche Typen wie Deinen TH braucht unsere Gesellschaft - für nichts geradestehen wollen, Verantworrung auf Andere abwälzen, ohne Rücksicht auf Verluste, gekoppelt mit dem guten Gefühl, auch noch alles richtig gemacht zu haben...das hatten wir vor 70 Jahren alles schonmal...
sorry für die Ironie, aber bei sowas kommt mir immer ein Brechreiz...

Gruß,
Doktor Mabuse
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