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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?  (Gelesen 2498 mal)

gggrrr

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Hallo,

glaubt ihr, dass es angebracht ist mein Insolvenzverwalter zu fragen, wieso ich noch keine Ankündigung der  Restschuldbefreiung vom Gericht bekommen habe?

Meine private Insolvenz ist seit dem 20 April 2009 eröffnet, es gibt nur zwei Gläubiger und keine Schwierigkeiten. Ich dachte, dass die Wohlverhaltensperiode nach ca. einem Jahr beginnt und nun sind es schon 1 Jahr und 6 Monate.

Wieso ich das frage- ich erhoffe mir von der Steuererklärung Geld zurückzubekommen (2009 und 2010), weiß aber nicht Mal ob eine Steuerrückzahlung in der Wohlverhaltensperiode bei mir auch gepfändet werden darf. Wie kann ich auch dies rausfinden, um mir ggf. die Mühe zu sparen? Oder kann meine Frau die Steuererklärung machen (sie ist nicht in der Insolvenz mitdrin!).

Danke
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malud

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Re: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?
« Antwort #1 am: 01. November 2010, 15:57:32 »

Die Wohlverhaltensperiode beginnt erst mit der rechtskräftigen Aufhebung bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren wird wiederum erst aufgehoben, wenn der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist. Der BGH hat erst jüngst in einem Urteil vom 15.07.2010 (Az.: IX ZB 229/07) entschieden, dass den Schuldner die Obliegenheiten aus § 295 InsO vom Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Aufhebung und nach dem rechtskräftigen Ankündigungsbeschluss (der Restschuldbefreiung) treffen.

Die sechsjährige Laufzeit der Abtretung beginnt mit der rechtskräftigen Eröffnung des Insolvenzverfahren, so dass bei Ihnen bereits 1 Jahr und 6 Monate um sind.

Wenn das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben worden ist, können Sie selbstverständlich bei Ihrem Treuhänder nachfragen, wann mit einer Aufhebung zu rechnen ist. Allerdings ist der von Ihnen genannte Zeitraum noch nicht ungewöhnlich.   
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paps

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Re: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?
« Antwort #2 am: 01. November 2010, 18:39:43 »

Ergänzend zu Malud; die Erstattung für den Zeitraum vor und für das Verfahren geht an den TH, zumindest was Ihren Anteil betrifft.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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gggrrr

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Re: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?
« Antwort #3 am: 01. November 2010, 19:11:22 »

Heißt das, dass wenn ich die Ankündigung der Restschuldbefreiung vom Gericht bekomme und somit zur Wohlverhaltensperiode übergehe, Steuertückzahlungen behalten kann? :gruebel:
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paps

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Re: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?
« Antwort #4 am: 02. November 2010, 18:51:11 »

für den Erstattungszeitraum nach Aufhebung ja.
Für die Zeit vor und während des Verfahrens kann Nachtragsverteilung beschlossen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?
« Antwort #5 am: 02. November 2010, 21:45:40 »

Können Sie mir sagen, ob diese Nachtragsverteilung schriftlich schon beim Antrag festgelegt ist oder kann der Treuhändler dies zum späteren Zeitpunkt anfordern?

Sagen wir Mal ich bekomme im Dezember die Ankündigung der Restschuldbefreiung, bin somit in der Wohlverhaltensperiode: Ich mache dann im Februar meine Lohnsteuererklärung für 2009 und 2010 gemeinsam. Wie groß stehen meine Chancen Steuerrückzahlungen behalten zu dürfen? Muss ich dem Treuhändler in der Wohverhaltensperiode sagen, dass ich Steuererklärung gemacht habe oder der Finanzamt weißt schon bescheid, dass ich Insolvenz gemeldet habe und pfändet das Geld was mir ggf. zurückgezahlt wird?

Vielen Dank.
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Fallera

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Re: Kann ich meinen IV fragen, wann ich die Restschuldbefreiung bekomme?
« Antwort #6 am: 03. November 2010, 13:39:05 »

Lt. §203 Inso kann eine NV auch nach dem Schlusstermin angeordnet werden! Eine Verfahrensaufhebung steht demnach der NV nicht entgegen.
http://dejure.org/gesetze/InsO/203.html

Wenn Schulden beim Finanzamt vorhanden sind, so wird das Finanzamt die evtl. Erstattung zur Tilgung dieser verwenden.
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