"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Kann Insolvenzverwalter Selbstständigkeit verbieten?  (Gelesen 1856 mal)

B-Thom

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 64
Kann Insolvenzverwalter Selbstständigkeit verbieten?
« am: 21. Januar 2012, 12:29:15 »

Hallo,

folgender Umstand:

1) Ich war bis Mai 2009 selbstständig. Danach lief die Selbstständigkeit nicht mehr so gut, also haben ich mir Mai 2009 eine festangestellte Vollzeitstelle gesucht, die selbstständige Tätigkeit nebengewerblich weitergeführt. November 2011 wurde mir die Festanstellung gekündigt. Bis dahin waren meine selbstständigen Einkünfte wirklich eher ein Taschengeld, seitdem ziehen sie aber richtig an. Ich habe mich sicherheitshalber ab November 2011 auch arbeitslos gemeldet. Nun sieht es aber so aus, als ob ich der Arbeitsagentur zu viel verdiene, um noch Arbeitslosengeld zu beziehen.

Das wäre auch nicht wirklich tragisch, denn die Einkünfte sind so, dass mit meiner Selbstständigkeit auf Dauer mehr verdiene als mit den angestellten Tätigkeiten, die mir die Arbeitsagentur vorgeschlagen hat.

2) Ich bin seit Juli 2010 in Regelinsolvenz (eigentlich wäre es eine Privatinsolvenz, durch die nebengewerbliche Tätigkeit ist es automatisch aber eine Regelinsolvenz) und bin noch nicht in der WVP, warte also auf den Schlussbericht. Meine selbstständige Tätigkeit wurde als Nebentätigkeit vom Insolvenzverwalter im Oktober 2010 freigegeben.

Frage:
Kann mir der Insolvenzverwalter zum jetzigen Zeitpunkt (oder auch später in der WVP) untersagen, meine bislang nebengewerblich ausgeübte Selbstständigkeit wieder zur Vollzeit-Selbstständigkeit auszubauen oder die Selbstständigkeit ebentuell sogar ganz untersagen und von mir verlangen, dass ich mir eine fest angestellte Tätigkeit suche?

Dazu muss ich ergänzen, dass ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Es gibt also kein vergleichbares Einkommen einer fest angestellten Tätigkeit, das er heranziehen könnte, es sei denn, als ungelernte Aushilfskraft.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2012, 12:33:11 von B-Thom »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Kann Insolvenzverwalter Selbstständigkeit verbieten?
« Antwort #1 am: 21. Januar 2012, 13:29:00 »

Verbieten kann er die Tätigkeit nicht, er könnte sich höchstens weigern, sie freizugeben. Aber warum sollte er das tun, wenn er schon die Tätigkeit im Nebengewerbe freigegeben hat.

Als vergleichbares Einkommen gibt es jetzt eine Bezugsgröße, nämlich dass, was Sie im Angestelltenverhältnis verdient haben. Das ist für beide Seiten ein Nachweis, was bei Ihrer Ausbildung und Ihrem Kenntnisstand realistisch als Einkommen zu erwarten ist.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz