Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 23. Januar 2010, 13:37:24
-
Hi,
meine Mutter bekommt absofort Kindergeld für mich (gott sei Dank).
Also kommen laufend 184€ und es gab eine Nachzahlung von NOV, DEZ und eben der Januar i.H von 512€.
Also:
- Nachzahlung 512€
- Ende FEB kommt das Kindergeld dann
Kann das gepfändet werden?
-
kindergeld ist nicht pfändbar, weil es dem kind gehört.
lg.
-
Also weiteres Einkommen hat meine Mutter bzw. ich (noch) nicht.
Also lediglich KG ab Februar laufend 184€ (das weiß ich das es nicht pfändbar ist)
Aber die 512,00€ Nachzahlung für die letzten 3 Monate, kann das
dann gepfändet werden? :dntknw:
-
Nein....auch wenn Sie 10.000 nachgezahlt bekämen nicht.... :wink:
-
hauptsache die 512€ bleiben *lach* danke ! :hi: