Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Speznas am 09. Mai 2012, 17:56:30

Titel: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Speznas am 09. Mai 2012, 17:56:30
Hallo an alle  :juchu:

Könnt Ihr mir bitte mal erläutern, was mir dieses schreiben/bekanntmachung sagen soll? Bedeutet das etwas schlechtes?...
Genauso bin ich etwas verwirrt, meine Schulden waren eigentlich rund 40.000€ warum sind plötzlich nur noch von 7.558,03 EUR die rede?.... Wurden nur diese 7.558,03 EUR zur Tabelle angemeldet?... Warum ist das So?...

Bin echt etwas verwirrt, mir ist das ganze zu kompliziert oder ich stelle mich zu doof an :(

Vielen Dank im vorraus, für Eure hilfe :)

LG Speznas


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXX, geb. XX.XX.XXXX,


1.    Der Vornahme der Schlussverteilung durch die Treuhänderin wird gemäß § 304 Abs. 1, § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.


2.    Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.


3.    Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum


18.06.2012


zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:


    Schlussrechnung der Treuhänderin

    Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen

    Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse

    Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung mit folgendem Hinweis: Falls dessen Versagung beantragt wird, sind innerhalb der oben genannten Frist Versagungsgründe glaubhaft zu machen, §§ 289, 290 InsO, § 294 ZPO

    Entscheidung, ob dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten übertragen und ob eine abweichende Vergütungsregelung festgelegt werden soll


Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 7.558,03 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 0,00 EUR zur Verfügung.


Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.


Amtsgericht xxx, Abteilung für Insolvenzsachen, xx.xx.xxxx
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Der_Alte am 09. Mai 2012, 18:30:42
Es haben nicht alle Gläubiger angemeldet, deshalb sind es nur die 7500 € geworden.
Das Verfahren soll jetzt beendet werden und Sie kommen demnächst in die Wohlverhaltensphase. Die Gläubiger können jetzt noch Anträge auf Versagen der RSB stellen. Wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit keine geben und die RSB wird Ihnen angekündigt. Dann sind Sie in der WVP.
Freuen Sie sich, ein großer Schritt ist geschafft.
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Speznas am 09. Mai 2012, 19:36:37
Hallo -der Alte- :)

Vielen Dank :) Dann ist es ja mal was Possitives, das freut mich... Dann hoffe ich mal, das keiner der Gläubiger einen versagungssantrag für RSB stellt :)

Darf so ein Antrag, nur bis zu dem Termin gestellt werden, oder auch noch nach diesem Termin, bzw in der WVP?.....

LG Speznas
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Der_Alte am 09. Mai 2012, 21:11:10
Nur bis zu dem angegebenen Termin, danach ist kein Antrag mehr möglich.
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Speznas am 09. Mai 2012, 21:28:46
Vielen Dank @ der Alte :) Nun hoffe ich das kein Antrag gestellt wird, den ich habe eine verurteilung, wegen Betrug :(EC-Zahlung ohne Deckung) und das wäre ja eine unerlaubte Handlung, aus der auch schulden hervorgingen, wurde dafür verurteilt (Strafbefehl) und habe die Geldstrafe beglichen....


LG Speznas
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: doktor mabuse am 10. Mai 2012, 14:49:47
Hallo,

ist so nicht ganz richtig, die Reschuld kann auch noch in/nach der Wohlverhaltensphase versagt werden, wenn die Obliegenheiten nicht eingehalten werden. Also immer schön aufpassen...guckst Du:



http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/fachbuecher/fachlexika/abc-des-insolvenzrechts/versagungsgruende-in-der-wohlve/?type=98

Aber, in der Regel sollten Sie nach dem Schlußtermin durch sein...

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Speznas am 10. Mai 2012, 16:26:15
Hallo Doktor Mabuse  :thumbup:

danke für den Hinweiss :)

Meinst du den, das meine verurteilung wegen Betrug (EC-Zahlung ohne Deckung in 3-Fällen) eine Gefahr für die RSB darstellt?... Wie bereits geschrieben, die Strafe, habe ich beglichen, aber die Schulden die daraus entstanden sind... musste ich ja mit Insolvenzantrag angeben, eihentlich wollte ich das nicht, aber die Schuldnerberatung sagte zu mir, ich müsse das so mit angeben.

LG Speznas
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Der_Alte am 10. Mai 2012, 18:29:56
Nein, das ist mit dem Verfahren abgeschlossen. Nach Ende der WVP können nur dann noch Versagensanträge gestellt werden, wenn Sie die Obliegenheiten des § 295 InsO nicht erfüllen.
Die Schulden aus den Strafverfahren gehen als Insolvenzschulden mit ein. Sollte der Gläubiger vbuH angemeldet haben, werden diese Schulden allerdings nicht von der RSB erfasst.
Titel: Re: Kann mir bitte jemand dieses Schreiben vom AG übersetzen ? ;)
Beitrag von: Speznas am 11. Mai 2012, 18:15:21
Hallo -der Alte-

das klingt ja super :)

Vielen, vielen Dank :)