Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Suzy2013 am 01. März 2013, 10:38:08

Titel: KANN MIR JEMAND HELFEN
Beitrag von: Suzy2013 am 01. März 2013, 10:38:08
Ich habe eine Lohnpfändung bekommen und mir bleiben laut Pfändungstabelle rund 1.200 €, die pfändungsfrei sind. Jetzt ist auch noch eine Kontopfändung dazugekommen, worauf ich ein P-Konto eingerichtet habe und hier habe ich nur einen Verfügungsrahmen von 1030 €. Gibt es unterschiedliche Pfändungstabellen? Beziehungsweise, kann ich etwas tun um wenigstens über die 1200 € verfügen zu können? Ich bin alleinstehend und habe keine unterhaltspflichtigen Kinder, also irgendwelche Freibeträge kann ich nicht geltend machen. Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!!!
Titel: Re: KANN MIR JEMAND HELFEN
Beitrag von: Feuerwald am 01. März 2013, 10:50:02
§ 850k ZPO ... (4) Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von den Absätzen 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d dieses Gesetzes sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 und 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, § 17 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 76 des Einkommensteuergesetzes sind entsprechend anzuwenden. Im Übrigen ist das Vollstreckungsgericht befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.

-> Sie müssen beim Amtsgericht einen Antrag stellen.