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Autor Thema: kann Schuldenbereinigsplan nicht mehr nachkommen  (Gelesen 2272 mal)

Addi79

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kann Schuldenbereinigsplan nicht mehr nachkommen
« am: 08. August 2014, 13:09:10 »

Hallo Gemeinde,

ich bin momentan etwas durch den Wind und suche einen guten Rat.
Ich bin verheiratet, habe 1 Kind und bin seit ca. 3 Jahren dabei meinen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan abzuzahlen.
Das lief bisher auch alles ohne Probleme, ich habe ca. 1600€ im Monat und zahle insgesamt 350€ davon an meine Gläubiger, alles in allem sind alle Forderungen innerhalb von 70 Monaten beglichen, also Tilgungsrate von 100%.
Mit Kind müsste ich eigentlich nicht soviel bezahlen, aber der Plan wurde ja vor der Geburt gemacht und mein Schuldenberater meinte: "Pech gehabt!"

Doch jetzt sind meine Frau und ich an dem Punkt angekommen, wo wir uns trennen. Und da fängt der ganze Mist an.
Ihr und dem Kind stehen Unterhalt zu, ca 450€ monatlich.
Dazu noch der Plan mit 350€, da bleibt nicht wirklich viel übrig. :sad:
Das was mir am meisten Bauchschmerzen bereitet, ist, das mein Lohn auf das Konto meiner Frau geht, da ich trotz des Planes noch eine aktive Kontopfändung auf meinem Konto habe. Der Gläubiger hat die auch mehrfach versucht "ruhend" zustellen, aber die Sparkasse weigert sich da, weil es das nicht mehr geben würde.

Gibt es eine Möglichkeit das der Schuldenbereinigungsplan angeglichen wird oder bleibt mir wirklich nur das Insolvenzverfahren?

Grüße
Addi
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Insoman

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Re: kann Schuldenbereinigsplan nicht mehr nachkommen
« Antwort #1 am: 08. August 2014, 14:10:34 »

Wenn ein Plan mit festen Raten vereinbart wurde, hätten Sie tatsächlich "Pech gehabt".
In diesem Fall ist eine Anpassung an geänderte Unterhaltsverpflichtungen eben nicht vorgesehen.
Ohne Zustimmung der Gläubiger geht dann auf diesem Wege nichts (mehr).
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Addi79

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Re: kann Schuldenbereinigsplan nicht mehr nachkommen
« Antwort #2 am: 11. August 2014, 09:49:09 »

Ok, vielen Dank für die Info.
Frage: Könnte man die aktive Pfändung auf dem Konto als Zwangsvollstreckung trotz außergerichtlicher Schuldenbereinigung werten?
Das die außergerichtliche Einigung quasi fehlgeschlagen ist?
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