Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mandarine am 03. Mai 2012, 17:10:14

Titel: Kaum ein Gläubiger meldet sich
Beitrag von: Mandarine am 03. Mai 2012, 17:10:14
Hey,
ich bin seid Februar in PI. Ich habe ca. 13.000,00€ Miese.
Heute bekam ich einen Brief von meinem Treuhänder in dem die Gläubiger + Summe aufgelistet sind.
Als ich diesen Brief öffnete bekam ich einen Schock. Es haben sich nur 3 Gläubiger gemeldet mit zusammen
einer Summe von 600€.

Jetzt ist meine Frage, kann ich damit überhaupt in PI gehen?!?
Kann ich diese 600€ bezahlen beim Treuhänder und ist dann alles erledigt?

Ich habe heute die Sekretärin nicht erreicht sonst hätte ich sie gefragt.

Liebe Grüße Mandarine :)
Titel: Re: Kaum ein Gläubiger meldet sich
Beitrag von: armekirchenmaus am 03. Mai 2012, 18:00:02
Die Gläubiger haben während des gesamten Verfahrens noch die Möglichkeit Forderungen anzumelden. Wenn SIE alle Gläubiger angegeben haben, werden mit der Restschuldbefreiung auch die Schulden der Gläubiger erfasst, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle angemeldet haben. Sie werden also nur dann wirklich alle Schulden los, wenn Sie die Insolvenz durchziehen.
Titel: Re: Kaum ein Gläubiger meldet sich
Beitrag von: Mandarine am 03. Mai 2012, 18:03:13
also Plus die Wohlverhaltensphase durchziehen?
Titel: Re: Kaum ein Gläubiger meldet sich
Beitrag von: armekirchenmaus am 03. Mai 2012, 18:05:54
Ja... die Restschuldbefreiung erlangt man nur auf diesem Wege. Sollten Sie das nicht durchziehen, stehen anschließend die Gläubiger wieder auf der Matte und dürfen fröhlich weiter pfänden...
Titel: Re: Kaum ein Gläubiger meldet sich
Beitrag von: Mandarine am 03. Mai 2012, 18:06:35
vielen dank  :thumbup:
Titel: Re: Kaum ein Gläubiger meldet sich
Beitrag von: Der_Alte am 05. Mai 2012, 12:40:47
Sie können allerdings, wenn die 600 € angemeldete Forderungen sowie die Verfahrenskosten bezahlt sind, einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Dann sind Sie deutlich schneller mit dem Verfahren durch als die sechs Jahre.