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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kaution aus alter Wohnung  (Gelesen 3063 mal)

Rollmops

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Kaution aus alter Wohnung
« am: 21. November 2009, 10:58:17 »

Hallo miteinander,

ich les hier schon eine Weile mit, habe nun aber auch mal ein Problem, wo ich Hilfe brauche.

Und zwar folgendes:
Ich befinde mich in der Inso. Bzw. wurde der Inso-Antrag vor einem Jahr gestellt und läuft nun.
Ich habe einen Inso-Verwalter, der eigentlich einen netten Eindruck macht.

Ich bin verheiratet und wir sind im Monat des Inso-Antrags umgezogen. Mein Mann und ich waren in der alten Wohnung gemeinsame Mieter und deswegen sagte der Inso-Verwalter damals gleich, dass er nun die Hälfte der Kaution bekommen muss - weil die in die Insolvenz einfliesst.

Leider sind unsere alten Vermieter sehr schlampig beim Auszahlen der Kaution gewesen. Wir selbst haben da nicht viel erreicht und der Inso-Verwalter ist uns auf den Füßen rumgetreten. Wir haben ihm dann gesagt, dass wir des öfteren Aufforderungen zur Auszahlung der Kaution geschickt hätten - aber keine Reaktion kam.

Daraufhin hat der Inso-Verwalter das selbst in die Hand genommen und im Sommer in seiner Funktion als Anwalt eine Aufforderung an die alten Vermieter geschickt.

Mit dem Ergebnis, dass die Vermieter wohl Anfang Oktober die KOMPLETTE Kaution an den Anwalt geschickt haben.
Das sind 1.900 Euro - also gehören meinem Mann 950 Euro davon. Und mein Mann ist verständlicherweise sauer - denn genau das wollte er verhindern - nun haben wir gar kein Geld. Der Anwalt hat sich nicht bei uns gemeldet.

Hat mein Mann nun Anspruch auf dieses Geld?
Wir haben erst gestern gegen 17 Uhr erfahren, dass die Kaution komplett zum Anwalt ging - da haben wir dort niemanden mehr erreicht.
Was kann mein Mann nun machen?

Danke!
Rollmops
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rookie

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #1 am: 21. November 2009, 12:24:02 »

Ich würde erstmal abwarten, was der Treuhänder dazu sagt....

Versuche ihn nochmal ab Montag zu erreichen.


Am besten ist es ein Fax zu schicken, da manche Treuhänder auf Anrufe angefressen reagieren.


Wie gesagt, per Schriftform ( Brief, Fax ) den Th zeitnah zur Stellungnahme hinsichtlich der Kaution bitten.

Von selbst wird er sich nicht melden.Das ist sicher.

Kommt keine Reaktion, dem Insolvenzgericht schreiben.

Wie das rechtlich in Deinem speziellen Fall mit der Kaution aussieht weiss ich jetzt auch nicht....das Geld ist - erstmal - weg.... im Massetopf.

Deinem Vermieter trifft keine Schuld. Er ist verpflichtet Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten.

« Letzte Änderung: 21. November 2009, 12:31:11 von rookie »
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Scarlett

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #2 am: 21. November 2009, 15:50:19 »

Wieso ist der verpflichtet NUR an den Treuhänder zu zahlen, wenn 2 Empfangsberichtigte gibt????

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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

rookie

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #3 am: 21. November 2009, 16:00:01 »

Wenn dem so wäre müsste das dem Th dargelegt werden und dieser muss entsprechend handeln

Deswegen meine Empfehlung den Th schriftlich zu kontaktieren
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Rollmops

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #4 am: 21. November 2009, 16:05:50 »

Danke für Eure Antworten!

Der TH hat das sehr wohl gewusst. Er wusste ja, auf wen der Mietvertrag läuft und den hat er sogar in Kopie bekommen, da er ein paar Angaben brauchte. Und der Vertrag lief auf meinen Mann und ich war nachträglich da reingesetzt worden.

Das ist ja noch der Oberwitz - eigentlich wohnte mein Mann alleine dort und hatte die Kaution auch damals komplett selbst aufgebracht. Ich kam erst später dazu und wurde im Nachhinein in den Vertrag aufgenommen. Trotzdem ist die Hälfte der Kaution weg. Aber damit haben wir uns ja schon abgefunden - nur auf den kompletten Betrag wollen und können wir nicht "verzichten".

Vor allem, da es auch keinen interessiert hat, wie wir die Kaution für die neue Wohnung hier aufgebracht haben.  :sad:
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Insokalle

Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #5 am: 21. November 2009, 17:20:53 »

Wieso ist der verpflichtet NUR an den Treuhänder zu zahlen, wenn 2 Empfangsberichtigte gibt????

Das ist eine gute Frage.

Ich kann nachlegen: Warum verlangt der Mann vom IV nicht die gesamte Kaution?

Schließlich hat er sie in voller Höhe bezahlt. Wenn die Eheleute sich einig sind, dass bei Auszug die Kaution letztlich an den seinerzeit zahlenden Ehegatten gehen soll, würde ich dies auch tun. Derartige Konstellationen können aber knifflig werden. Es könnte sich lohnen einen Mietrechtspezialisten zu Rate zu ziehen. Man soll sich nicht immer vom TH bequatschen lassen.
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paps

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #6 am: 21. November 2009, 17:28:37 »

Man soll sich nicht immer vom TH bequatschen lassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Rollmops

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #7 am: 21. November 2009, 17:29:49 »

Also mir wurde vom Insolvenzverwalter gesagt, dass es egal ist, wer wann die Kaution bezahlt hat - dadurch, dass wir zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages beide Mieter der Wohnung waren, geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass wir uns die Kaution irgendwie aufgeteilt haben.

Wir haben das ja auch schon geschluckt. Wir glauben nicht, dass es sich lohnt, dagegen anzugehen. Nur gegen diese komplette Wegnahme - das ist nicht okay.

Obwohl bei unserer Konstellation eh klar sein muss, wer hier was bezahlt. Mein Mann ist Alleinverdiener (ich bin in Elternzeit und mein Elterngeld ist schon ausgelaufen) und wir können nachweisen, dass diese Konstellation schon immer so war - ich habe nie mehr als 1000 Euro monatlich verdient und war schon immer auf meinen Mann angewiesen.
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Scarlett

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #8 am: 21. November 2009, 21:00:51 »

Da würde ich auch zumindest die Hälfte der Kaution fordern.

Oder auf doof den Vermieter anschreiben, dass man immer noch auf die Hälfte der Kaution wartet. Und dem gegebenenfalls Feuer unter dem Hintern machen. Ich mein was hätte der denn gemacht, wenn so ein Ehepaar inzwischen getrennt wäre und der eine mit der gesamten Kohle über alle Berge ist. Vielleicht wirlich mal beim Mieterbund oder ähnlichem nachfragen.

Ich finde es unverschämt dass man bei Eheleuten immer alles in einen Topf schmeisst selbst wenn die Vermögensverhältnisse aus gutem Grund anders geregelt sind.
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Insokalle

Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #9 am: 22. November 2009, 11:12:55 »

Ja, da ist was dran. Vor allem dann, wenn das schlimmste Schreckensszenario seitens des TH dies sein kann (aber natürlich nicht muss):

Der TH zeigt Masseunzulänglichkeit beim Insolvenzgericht an. Die gesamte Kaution geht für die Verfahrenskosten drauf. Von der Kaution sieht keiner der Eheleute jemals auch nur einen Cent.


Die Idee mit dem Vermieter kann was für sich haben, sollte man zumindest im Auge behalten.
Wenn ich der Vermieter gewesen wäre, dann hätte ich die Kaution bei Gericht hinterlegt und wäre fein raus.
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Rollmops

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #10 am: 22. November 2009, 12:00:09 »

Die Verfahrenskosten sind schon bezahlt. Hat mein Mann schon lange gemacht.
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Rollmops

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #11 am: 23. November 2009, 10:20:10 »

Update:
Ich habe nun mit der Kanzlei gesprochen. Die wissen, dass meinem Mann die Hälfte der Kohle gehört. Und würden sie ihm auch überweisen. Aber sie haben noch gar keine Zahlung von unserem alten Vermieter bekommen.

Wie es ausschaut, haben die es doch tatsächlich geschafft, die Kaution nun auch noch auf ein falsches Konto zu überweisen.  :fuchsteufelswild:
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Scarlett

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Re: Kaution aus alter Wohnung
« Antwort #12 am: 25. November 2009, 17:58:18 »

Na das ist aber ein Oberschlauberger. Ich würde die eine Hälfte der Kaution beim Vermieter anmahnen und ihm auch gleich dabei mitteilen, dass auch beim TH nichts angekommen ist. Auf jeden Fall noch mal explizit darauf hinweisen, dass nur die Hälfte der Kaution an den TH gehen darf.
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