Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wasser88 am 10. Dezember 2013, 12:23:49
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IN Verfahren eröffnet 8/12
IK Verfahren eröffnet 4/13
Natürlich wurde meine Kaution für meine WHG mit in die Insolvenzmasse aufgenommen.
Wenn ich nun nicht umziehen würde innerhalb der Insolvenz, würde die Kaution nach der RSB wieder mir gehören oder würde dieser erhobene Anspruch nicht verfallen?
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Die Kaution wird spätestens nach Erteilung der RSB wieder frei.
Wenn man es genau nimmt, sogar nach Ende des eigentlichen Verfahrens.
Wird aber im Verfahren dem IV/TH bekannt, dass konkrete Umzugspläne bestehen, könnte die Kaution eingefordert werden.
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Danke für die Antwort,
Ich habe keine konkreten Wünsche, noch Möglichkeiten umzuziehen...