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Autor Thema: Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens  (Gelesen 2517 mal)

Dino

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Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens
« am: 06. Dezember 2008, 18:25:00 »

Hi,

hab mal ne Frage und hoffe auf Antwort.
Ich mach das Regelinso und bekomme von meinem altern Vermieter nun aber Anfang nächsten Jahres noch meine Kaution von der Wohnung wieder. Diese Kaution ist aber nur durch die ArGe geliehen gewesen. Fließt diese jetzt trotzdem in die Inso mit ein und ich muß es dann der ArGe trotzdem zurückzahlen?
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paps

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Re: Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2008, 19:24:34 »

Vom Grunde her wäre es Insolvenzmasse.
Sie sollten jetzt schon die Arge darüber informieren, damit die ihre Ansprüche geltend machen können.

Sie müssen auf jeden Fall nicht zurückzahlen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Kautionsrückzahlung wärend Insolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2008, 00:24:56 »

Ich mach das Regelinso

- tja, wie immer die Frage, seit wann machen Sie denn schon die "InsO". Läuft die das Insolvenzverfahren noch oder ist es schon aufgehoben (Schlussterim / Ankündigung der RSB)?
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