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Autor Thema: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???  (Gelesen 2268 mal)

Kungfuzius

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Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« am: 25. September 2008, 12:33:31 »

Hallo,

ich bin froh ein Forum wie dieses gefunden zuhaben !!!
Danke an die Menschen die das hier ins Leben gerufen haben und es am Leben halten.  :thumbup:

So, nun zu meiner Frage:

Ich stehe vor der schweren Entscheidung in die Privatinso zu gehen, da ich mich Scheiden lassen möchte und mein Einkommen dadurch massiv weniger wird und mir eigentlich keine ander Wahl bleibt (die Schuldnerberatung hat irgendwelche Vodooberatungen gemacht, die aber wohl eher ins Reich der Fiktion gehören - wers genauer wissen möcht, bitte eine PM)

Meine Entscheidung wird zur Zeit nur noch von den kreisenden Gerüchten beeinflußt, das man auch nach Abschluß der WVP, der Restschuldberfreiung sowie der daran anschließenden 3 jährigen Schufa-Speicherung trotzdem noch auf dubiosen schwarzen Listen steht, die es einem zB unmöglich machen einen Handyvertrag oder eine Finanzierung für ein neues Auto zu bekommen.
Ist das wirklich so, hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Richtung?


Gruß und Dank im voraus, Nils


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Feuerwald

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Re: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« Antwort #1 am: 25. September 2008, 19:50:21 »

Da ist immer die Frage, was ist die Alternative? Wenn man nicht mehr tilgen kann, folgt doch i.d.R. auch der SCHUFA Eintrag wegen Fälligstellung und das ganze Procedere der Einzelzwangsvollstreckung bis zum Erguss.

Handys  und Autofinanzierung geht auch mit negativer SCHUFA heute schon. Und dass die SCHUFA irgendwann am Tag X auch die erteilte Restschuldbefreiung löscht, gibt doch nur zusätzlich Hoffnung. Was andere Auskunfteien so treiben wir man wohl abwarten müssen. Und die Zukunft von Index und Score zwecks Bewertung von Menschen ist auch fraglich.


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Kungfuzius

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Re: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« Antwort #2 am: 25. September 2008, 22:59:37 »

Danke für deine Antwort...

Das Scoring ist ja wohl immens wichtig für die ganzen Kredit- und Vertragsvergaben.... (wichtiger als die Schufa?)

Steht zu erwarten das dieses Scoring abgeschafft odr geändert wird?
Wäre ja blöd, wenn du nach der Inso auf Lebzeiten ein Geächteter bist....


Gruß, Nils

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ThoFa

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Re: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« Antwort #3 am: 26. September 2008, 08:18:39 »

Hallo,

eine Entscheidung für oder gegen eine Insolvenz kann man kaum daran festmachen, ob man auf "schwarzen Listen" stehen wird.

Entweder man ist zahlungsunfähig oder nicht.

Glauben Sie wirklich, dass man auf Dauer alle Insolventen (aktuell dürften das mehr als 750.000 sein) aus dem Wirtschaftskreislauf rauslässt ? Handyverträge sind heute schon kein Problem mehr und Kredite bekommen Teile meiner Klienten schon in der Insolvenz wieder.

MfG

ThoFa
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Kungfuzius

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Re: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« Antwort #4 am: 26. September 2008, 11:39:25 »

Hallo ThoFa,

natürlich ist es keine wirkliche Entscheidung... bei mir liegt es nur so, das ich mich Scheiden lassen möchte, weil meine Nerven nicht mehr mitspielen und ich langsam krank werde, durch die Scheidung aber eben zwangsläufig in die Inso
kommen werde.

Bei mir stellt sich also die Frage ob ich mich scheiden lasse und nervlich gesunde oder eben verheiratet bleibe und nicht
in die Inso gelange.

Deshalb hab ich auch Zeit alle Vor- und Nachteile der ganzen Sache zu beleuchten... und ich denke das ist eine derart weitreichende Entscheidung, das es wohl überlegt sein will.

Gruß, Nils

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Feuerwald

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Re: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« Antwort #5 am: 26. September 2008, 13:05:00 »

"und ich denke das ist eine derart weitreichende Entscheidung, das es wohl überlegt sein will."

Da stimme ich zu.
So einige Mitmenschen unternehmen eine Insolvenz wie einen Ausflug ins Disney Land. Man sollte die Abläufe und Spielregeln kennen und dann entscheiden. Zu viel über alles denkbare und undenkbare nachsinnen kann aber auch dazuführen, dass man nie zur einer Entscheidung kommt. Ich meine damit nicht Sie persönlich, nur ganz allgemein.   

Scoring + Co wird sich m.E. wie bislang betrieben nicht halten. 


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Kungfuzius

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Re: Keditwürdigkeit nach Abschluß der WVP ???
« Antwort #6 am: 26. September 2008, 13:21:28 »

Danke Feuerwald, es ist schön betroffene Menschen zu finden, die das Thema Ernst nehmen...  :thumbup:

...ich bin eben in der "glücklichen" Lage es ruhig und überlegt entscheiden zu können, da mir der Gerichtsvollzieher noch nicht im Nacken sitzt.
Aber ich stimme dir vollkommen zu- zu viel überlegen ist auch Mist.
Mein Bauch hat entschieden, mein Kopf muß dem nur noch zustimmen (und die Risiken abwägen, da ich nicht glaube das die
Inso das Disneyland ist).
Ich sehe es bei einem guten Freund der auch den Schritt gewagt hat und seit dem wieder schlafen kann und auch sonst gesundet ist.
Ich für meinen Teil habe die Entscheidung in der Hand entweder mit Nerven oder Geld für meine Vergangenheit zu zahlen...
Ich denke meine Gesundheit ist mir da wichtiger.

Gruß, Nils
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