Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lilith_89 am 22. Juli 2012, 16:56:55

Titel: Keine Ahnung von nichts :/
Beitrag von: Lilith_89 am 22. Juli 2012, 16:56:55
Hallo liebe Forum-Mitlieder,

ich hoffe Ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen:
Ich war im März 2012 das erste Mal bei der Schuldnerberatung, da ich über Monate versuchte meine Schulden selbst zu begleichen, aber der Berg durch anfallende Mahnkosten anderer Gläubiger, doch immer wieder mehr wurde.

Dort hatte die Dame sich alle (vorhandenen) Unterlagen von mir geben lassen und selbst noch Gläubiger angeschrieben.

Nun hat sie den Antrag für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschickt, Tage darauf bekam ich einen Brief von einer RÄ aus Berlin, das Sie von zuständigen Amtsgericht als Gutachterin eingesetzt wurde (mittlerweile haben wir einen Termin für den 8.8. vereinbart).

Also werde ich erstmal "ganz gemütlich" diesen Termin auf mich zukommen lassen und dann hoffe ich das dass Verfahren eröffnet werden kann, DENN:

Seit Anfang Juni habe ich eine Pfändung auf meinem Konto.
Umwandlung in ein P-Konto wurde sofort veranlasst (bezog bis diesen Monat ALG II; Elterngeld + Kindergeld), jedoch habe ich gleichzeitig ein Azubi Konto eröffnet was ich eigtl. ab August in Benutzung haben wollte (dies liegt einfach so lange brach).

Nun meine 1. Frage: Sobald ich ein Schreiben habe, das die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestätigt, kann ich dann zur Bank gehen und die Pfändung runternehmen lassen? (bzw. in meinem Fall eher das Konto schließen lassen)

und 2.: Ich stell mich wohl ein wenig dusselig an was das lesen der Pfändungsgrenztabelle betrifft :/ Ich werde am August folgende Leistungen beziehen: ~ 600 € BaföG; 368 € Kindergeld (für mich + meine Tochter); 219€ Wohngeld = 1187 € im Monat

Nun hab ich da ein bisschen bammel das davon 1. was einbehalten wird wegen der Kontopfändung und 2. Gilt diese Pfändungsgrenze auch fir die Insolvenz oder wird dort mit anderen Zahlen gerechnet?




Ich danke Euch für die antworten und muss nebenbei bemerken das ich von der ganzen Insolvenz iwie keine Ahnung habe -.-
Titel: Re: Keine Ahnung von nichts :/
Beitrag von: Lissi am 22. Juli 2012, 19:01:56
Wenn Du in der linken Menüeleiste hier auf "Pfändungstabelle" klickst, kannst Du sehen, dass Du mit einem unterhaltsberechtigtem Kind eine Pfändungsgrenze von über 1400 Euro hast.

 :cheesy:
Titel: Re: Keine Ahnung von nichts :/
Beitrag von: Insoman am 22. Juli 2012, 19:47:41
Sofern Ihre Schuldnerberatungsstelle die "Eignung nach §305 InsO" besitzt, wovon eigentlich auszugehen ist (trotzdem nachfragen!),
kann dort eine Bescheinigung nach §850k ZPO erstellt werden.
Diese Bescheinigung können Sie dann der Bank vorlegen, bei der Sie ein P-konto eingerichtet haben.
Die Freigrenze auf dem Konto wird dann auf mindestens € 1429,99 mtl. angehoben.
Titel: Re: Keine Ahnung von nichts :/
Beitrag von: Lilith_89 am 22. Juli 2012, 20:45:16
Wenn Du in der linken Menüeleiste hier auf "Pfändungstabelle" klickst, kannst Du sehen, dass Du mit einem unterhaltsberechtigtem Kind eine Pfändungsgrenze von über 1400 Euro hast.

 :cheesy:

Genau das ist es wo ich nicht durchsehe, ich habe 2 Unterhaltsberechtigte Kinder und einen Ehemann :P
Titel: Re: Keine Ahnung von nichts :/
Beitrag von: Insoman am 22. Juli 2012, 21:45:50
Die Zurechnung von Kindern kann erst bei Doppelverdienern zum Problem werden.

Vom Grunde her sind Sie zunächst unterhaltspflichtig ggü. beiden Kindern UND Ihrem Ehemann.
Wenn Ihr Ehemann über "hohes" Einkommen verfügt, wäre es vorstellbar, dass beantragt würde, die Kinder bei der Errechnung Ihrer Freigrenze unberücksichtigt zu lassen.

In diesem Fall müsste man genauer auf Ihre "Verhältnisse" blicken.....

Bis zu einem entspr. Antrag - und Gerichtsbeschluss -  gilt jedenfalls die Freigrenze... mindestens mit 2 Kindern.
Titel: Re: Keine Ahnung von nichts :/
Beitrag von: Lilith_89 am 23. Juli 2012, 07:33:23
Okay, also mein Einkommen habe ich ja shcon ganz oben geschrieben.

Mein Mann wird im August noch ALGII beziehen, ab September dann Azubigehalt (460 € Brutto) und BAB (665 €).