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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Keine Angst vorm Treuhänder  (Gelesen 3824 mal)

michili

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Keine Angst vorm Treuhänder
« am: 18. Juni 2010, 16:52:47 »

Hallo,

ich muss hier direkt mal eine Lanze für Treuhänder brechen:
Nachdem mir schriftlich mitgeteilt wurde, dass meine Verbraucherinsolvenz am 02.06. eröffnet wurde und mir der Treuhänder mitgeteilt wurde, war ich fast starr vor Angst:
Was habe ich nicht schon Alles gehört und gelesen, wie willkürlich und teilweise fast demütigend die Treuhänder mit den "Delinquenten" verfahren.
Nun- gestern war der große Tag:
Ich hatte einen ersten Termin beim TH:
Große Überraschung- es war nicht der im Schreiben angegebene sondern seine- ebenfalls im Insolvenzbüro als Partnerin tätige Frau.
Eine sehr sympathische, freundliche Dame mittleren Alters mit nettem Lächeln.
Schnell "plauderten" wir fast!
Sie hat mir in vieeeeelen Teilen sehr geholfen, z.B. absolut annehmbare Bedingungen ( kleine Raten) angeboten um mein über alles geliebtes kleines Autochen behalten zu können.
Auch dass die Genossenschaftsanteile der von mir bewohntebn Wohnung gekündigt werden müssen.
Dieser Umstand tat Ihr sehr leid, aber laut Gesetzesbeschluss sind Treuhänder inzwischen dazu verpflichtet.
Hier bot Sie mir allerdings die Möglichkeit, diese "Verwertung" einige Monate zurückzustellen, so dass nach Bezahlung des Autos die Anteile übernommen werden können- ebenfalls in kleinen Raten.
Statt des von mir angenommenen Freibetrags von ca. 990,- Euro eröffnete Sie mir, dass, obwohl mein Sohn (18) eben eine eigene Wohnung bezogen hat, ich "theoretisch" noch Unetrhaltspflichtig sei und wenn ich angebe, Ihn mit Naturalien (fresskörbe etc.) sowie gelegentlichem Taschengeld zu versorgen, einen Freibetrag ( Pfändungsgrenze 2 Personen) von über 1.300,- habe! SUPER!
Auch kleiner Ebayverkäufe auf den Kontoauszügen hat Sie ohne Probleme akzeptiert- mit dem Rat, keine zu großen Beträge zu erwirtschaften.
Insgesamt war diese Dame supernett, hat mich immer wieder getröstet und aufgemunter und sich sehr gefreut, als ich Ihr bestätigte, dass ich nun zum ersten Mal seit ca. 1 Jahr wieder ruhig schlafen kann!
Also:
ES GIBT SEHR WOHL AUCH NETTE UND HILFSBEREITE TREUHÄNDER- Nicht immer sind sie automatisch "Gegner"!!!!
Darum- freundlich auf den TH zugehe und erst Mal abwarten!
Gruß
Michi
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anna1977

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Re: Keine Angst vorm Treuhänder
« Antwort #1 am: 18. Juni 2010, 17:05:24 »

Hallo Michi !!

Schön das Du auf so eine nette Tante gestossen bist  :wink:
hoffentlich hab ich auch ne menschlich nette Person die in den nächsten Jahren mit meinem Geld hantiert ::: :whistle:
Grüsse aus Köln von ANNA
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Musu

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Re: Keine Angst vorm Treuhänder
« Antwort #2 am: 18. Juni 2010, 22:50:06 »

Mein Insolvenzverwalter ist auch nett bzw. bislang habe ich noch nichts negatives erlebt (möchte es jetzt aber nicht zu laut sagen  :wow: ). Nur die eine Sachbearbeiterin hat nichtmehr alle Latten am Zaun.  :mad2:

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wollter001

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Re: Keine Angst vorm Treuhänder
« Antwort #3 am: 19. Juni 2010, 23:37:00 »

Willkommen in Club !

Schon lange habe ich so viel gutes von TH nicht gehört. Schließlich 6 Jahre muss der Schuldner mit Ihm auskommen. Es gebe immer Ausnahmen und Sonderlegelungen in Inso.

Das laufende Einkommen des Schuldners fällt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem einer Pfändung gemäß § 850c ZPO unterliegenden Anteil in die Insolvenzmasse. D.h. falls Sie keiner Person gegenüber unterhaltspflichtig sind, werden Sie den Betrag über netto EUR 989,99 zur Insolvenzmasse abführen müssen.
Die wichtigsten Eckwerte der Pfändungstabelle:
Die Pfändung setzt ein bei:
0 Unterhaltspflichten ab 990 Nettoeinkommen
1 Unterhaltspflicht ab 1.360 Nettoeinkommen
2 Unterhaltspflichten ab 1.560 Nettoeinkommen
3 Unterhaltspflichten ab 1.760 Nettoeinkommen
4 Unterhaltspflichten ab 1.970 Nettoeinkommen
5 Unterhaltspflichten ab 2.170 Nettoeinkommen

Unterhaltsberechtigte Personen sind die unter Berücksichtigung des aktuellen Sozialhilfeeckregelsatz und der gem. § 850c Abs.1 S.2 ZPO genannten Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen des Schuldners gerechtfertigt.
Klar Text:
Unterhaltspflichtige Personen sind nur die, die kein Einkommen haben ,oder unter Sozialsatz von 351,00 € Stand 2008, jetzt  sind das 359,00 € Stand 2009/2010 Sozialhilfeeckregelsatz
1) (Ehefrau ,oder Ehemann)ohne Job Einkommen Alg.? wenn mehr als 359,00 € nicht unterhaltsberechtigt
2)Sohn 18-19Jahre, Azubivergütung Kindergeldberechtigt wenn mehr als 359,00 € nicht unterhaltsberechtigt

Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

von den ersten 25 000 Euro der Insolvenzmasse   40 vom Hundert,
zur Begründung von dem Mehrbetrag bis zu 50 000 Euro    25 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 250 000 Euro   7 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 500 000 Euro   3 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 25 000 000 Euro   2 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 50 000 000 Euro   1 vom Hundert,
von dem darüber hinausgehenden Betrag   0,5 vom Hundert.
Die Vergütung soll in der Regel mindestens 500 Euro betragen

Bis Schlusstermin gem.197 Inso  ca.18-22 Monate wird gern gesehen das, in Insolvenzmasse so viel Geld da ist , das Vergütung und Auslagen des Treuhänders, plus Gerichtskosten bezahlbar sind, der Rest wird an Gläubiger verteilt, sonst wird TH/IV sehr böse und nicht so freundlich sein.
In meinen Fall Vergütungskosten TH/IV = 2.147,09,09 € + Gerichtskosten 662,00 € = 2.809,09 €
abgezogen von Insolvenzmasse

Ich wünsche Ihnen alle Gute

Mit freundlichen Grüßen
wollter 001
 




« Letzte Änderung: 20. Juni 2010, 14:23:50 von wollter001 »
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hans1963

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Re: Keine Angst vorm Treuhänder
« Antwort #4 am: 20. Juni 2010, 09:19:58 »

Guten Morgen,mein erster Besuch beim TH genauer seinem Rostocker Büro verlief ähnlich erfreulich.
Eröffnung war am 06.05.2010,erster Termin bei der Sachbearbeiterin für Kleinverfahren am 08.06.

Die Sachbearbeiterin machte einen verbindlichen und garnicht unfreundlichen Eindruck,einige beiderseits bestehende Fragen
wurden sofort abgeklärt.

Der pfändbare Einkommensanteil wird von mir selbst und nicht vom Arbeitgeber abgeführt,ich habe dem Büro die Lohnnachweise
zu schicken.

Die Sachbearbeiterin berechnet dann den abzuführenden Betrag und teilt mir die Summe mit.

Sie sagte noch daß man niemanden drücken und würgen wolle,ich müsse mich aber an die Spielregeln halten.

Hans
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ThoFa

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Re: Keine Angst vorm Treuhänder
« Antwort #5 am: 20. Juni 2010, 21:33:37 »

Hallo,

Sie hat mir in vieeeeelen Teilen sehr geholfen, z.B. absolut annehmbare Bedingungen ( kleine Raten) angeboten um mein über alles geliebtes kleines Autochen behalten zu können.

nur der Neugier wegen, brauchen Sie das Autochen eigentlich um zur Arbeit zu kommen?

MfG

ThoFa
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