Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sannypless am 09. Juli 2014, 11:56:32

Titel: Keine Anrechnung von Unterhalt bei Heirat '?!? Help
Beitrag von: Sannypless am 09. Juli 2014, 11:56:32


Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Mein Mann und ich haben vor ein paar Tagen geheiratet. Folgende Konstellation trifft aufeinander
 
Ich selbstständig ( Kleingewerbe ) und Wohlverhaltensphase
mein Mann angestellt, jetzt Lohnsteuerklasse 3 dafür aber Schwerbehindert zu 70% und noch laufendes Verfahren.
Mein Mann ist derzeit aufgrund seiner Behinderung nicht verpflichtet Vollzeit zu arbeiten, aber aufgrund der Auftragslage derzeit Vollzeit einsetzbar.

Jetzt wollen beide Insolvenzverwalter unsere Unterhaltsanprüche gegenseit nicht anrechnen lassen.
Wer kann mir weiterhelfen ?
 
Titel: Re: Keine Anrechnung von Unterhalt bei Heirat '?!? Help
Beitrag von: Feuerwald am 09. Juli 2014, 14:56:27
Zu Ihnen, da Sie selbständig tätig sind,

einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO auf Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltpflicht ist m.E. im Fall einer Abführungspflicht gem. § 295 Abs. 2 InsO nicht möglich. Es wäre dennoch zu prüfen, ob Sie im Rahmen Ihrer Obliegenheiten nach § 295 Abs. 2 InsO Ihren Abführungsbetrag analog anpassen müssen. Was haben Sie denn bislang abgeführt und auf welcher Grundlage berechnet?

Zu Ihrem Mann, der abhängig beschäftigt ist

Der IV Ihres Mannes kann einen Antrag beim Gericht nach § 850c Abs. 4 ZPO stellen, dann würde Ihr Mann angehört und könnte Stellung nehmen.  Maßgeblich dürfte hier Ihr tatsächliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sein (bspw. letzter Einkommensteuerbescheid). Wenn dieses ausreicht Ihr Existenz zu sichern, sind Gerichte allg. geneigt, solchen Anträgen statt zu geben.
Titel: Re: Keine Anrechnung von Unterhalt bei Heirat '?!? Help
Beitrag von: Momo72 am 09. Juli 2014, 23:26:24
"Jetzt wollen beide Insolvenzverwalter unsere Unterhaltsanprüche gegenseit nicht anrechnen lassen."

was meinen sie genau damit? das die TH die ansprüche einfach von sich aus nicht anrechnen lassen wollen, oder das beide einen antrag bei gericht stellen wollen?

wichtig ist das über eine unterhaltspflicht NUR das gericht zu entscheiden hat! der TH kann zwar hier anträge stellen aber entscheiden kann er da gar nichts!
Titel: Re: Keine Anrechnung von Unterhalt bei Heirat '?!? Help
Beitrag von: Sannypless am 10. Juli 2014, 09:21:39


vielen dank für eure rasche antworten.
also ich war bis 2011 verheiratet im januar 2012 kam die damalige scheidung
bis 2011 war ich hausfrau und habe die trennungszeit ohne trenungsunterhalt verbracht.
das jährliche einkommen bzw, Umsatz !!!  meines gewerbeschein liegt im jahr auf 17500 euro.
Im Jahr 2012 hatte ich ein zu versteuerndes Einkommen von knapp 7000euro
freiwillig abgeführt habe ich an den insolvenzverwalter 2013 eine monatelich summe von 200 euro ( gleichstellung als wäre wenn... nach gelerntem Beruf, Bundesland, Berufserfahrung und mein angepasstes Alter. )

eine Einkommenssteuererklärung von 2013 liegt noch nicht zugrunde.

Da mein Mann aufgrund seiner Behinderung ein spezielle Autos zur ARbeit braucht hatten wir erhofft dass wir gewissen Gelder uns durch den Lohnsteuerklassenwechsel von 1-1 auf 3-5 etwas zusammensparen hätten können.
Da wir derzeit nur zur Untermiete wohnen brauchen wir in absehbarer Zeit eine eigene Wohnung was sich ja auch irgendwie ansparen lassen sollte, wenn die Unterhaltsansprüche nicht berücksichtigt werden können seh ich schon etwas schwarz für die nächste Zeit.
Wir wollen ja auch für unsere Schulden gerade stehen und nicht uns vor den Zahlungen drücken,
aber is halt momentan durch die letzte Ausgangssituation und die erneute Heirat alles etwas komplizierter.

Danke fürs zuhören und ich freue mich wieder auf Infos.