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Autor Thema: Eidesstattliche Versicherung  (Gelesen 2479 mal)

unbeugsame

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Eidesstattliche Versicherung
« am: 28. Januar 2008, 15:03:54 »

 
     HALLO.....

          Habe neues Problem:      Meine Insolvenz wurde vor einigen Tagen eingestellt.
         
          Bekam nun Post von der Berufsgenossenschaft über Gerichtszustellung.
       
          Zwangsvollstreckungssache:       Angelegenheit , Beitragsbescheid.
          Erneute Abgabe der eidesstattlichen VERSICHERUNG

          Wer kann dazu was sagen?    Ist das legitim?
          Die drohen mit Haftbefehl .
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paps

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Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #1 am: 28. Januar 2008, 17:20:29 »

Als erstes wäre zu klären, auf welche Forderung sich dies bezieht.
Ist es eine Forderung vor Eröffnung, dann der BG mitteilen, dass IV unter Aktenzeichen...

Ist es eine Forderung nach Eröffnung, dann ist das ganze legitim.
Die Androhung der Haft dient der "Entscheidungsfindung" des Schuldners.
Wurde ja im anderen Tread diesbezüglich schon erläutert.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

unbeugsame

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Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #2 am: 28. Januar 2008, 18:34:22 »

  Danke für die Auskunft:

    Dann muß ich eben bei den Lieben noch mal die Taschen leeren. :whistle: :whistle: :Oh_no:
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paps

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Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #3 am: 28. Januar 2008, 19:36:11 »

Nun sie könnten ja auch die Vollstreckungsstelle der BG anrufen und sagen, dass durch das verfahren keine pfändbaren Beträge vorhanden sind.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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unbeugsame

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Re: Eidesstattliche Versicherung
« Antwort #4 am: 28. Januar 2008, 21:48:30 »

          HALLO.....
                              Werde ich auch sofort angehen ,kann eh zur Zeit nichts dazufügen.

          Danke,Danke!!!      :cheesy: :cheesy:
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