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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Keine neuen Schulden machen??  (Gelesen 3035 mal)

nixnutzwutz

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Keine neuen Schulden machen??
« am: 27. Januar 2008, 01:50:28 »

Hallo allerseits,
ich bin mal wieder hinreichend verwirrt und hoffe, es kann mir hier jemand (möglichst mit Textlink oder -zitat) helfen.
Also - ich lese hier immer wieder, die wohl den meisten "Insis" im Ohr klingende Aussage, man dürfe im InsoVerfahren keine neuen Schulden machen, wäre FALSCH.
Im Umkehrschluß: Man darf neue Schulden machen???? (Natürlich vorgesetzt, daß man jemanden findet, der einen Schulden machen läßt...)
IST DAS SO??? WO steht das???

Ich bin im Inso (noch im Verfahren, nicht in der Wohlverhaltensphase) und befürchte, es kommen demnächst größere Kosten auf mich zu, die ich nicht wuchten kann. Wenn mir jemand etwas leihen würde, dürfte ich dann "neue Schulden" machen??

Vielen Dank im Voraus für eine möglichst qualifizierte Antwort!!!
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ThoFa

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #1 am: 27. Januar 2008, 12:00:11 »

Hallo,

Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Die Frage muss heissen, wo steht, dass man keine Schulden machen darf ? In den Gesetzen steht doch auch nicht, dass man nicht jemanden ermorden darf.

MfG

ThoFa

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nixnutzwutz

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #2 am: 27. Januar 2008, 14:10:26 »

Darf man denn nun neue Schulden machen oder nicht?
(Also, steht irgendwo geschrieben, daß man keine neuen Schulden machen darf???)
 :cry:
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paps

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #3 am: 27. Januar 2008, 20:43:12 »

Insolvenzgläubiger + Vollstreckungsverbot für Neugläubiger + Obliegenheiten + Versagung

und viele andere Grundlegende §§ der InsO.
Es wird immer nur zwischen Insolvenzgläubiger und Neugläubiger unterscheiden.
Sowie zwischen Obliegenheiten und Verstoß gegen die Obliegenheiten.
In einem anderen Forum wurde mal ein schöner Satz geprägt, der das ganze verdeutlicht:
"Schon wenn Sie das Licht anmachen, produzieren Sie neue Schulden"
« Letzte Änderung: 27. Januar 2008, 20:46:06 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #4 am: 27. Januar 2008, 21:11:24 »

Hallo,

man darf.

MfG

ThoFa
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RA Hechler

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #5 am: 29. Januar 2008, 21:08:03 »

Hallo!

 :gruebel: Darf man denn nun neue Schulden machen oder nicht?

 :neutral: Grundsätzlich nicht, da Sie sich "wohlverhalten" sollen. Sofern also Mietrückstände oder Unterhaltsrückstände auflaufen, besteht die Gefahr, dass dies einen Versagungsgrund darstellt und Sie keine (Rest-) Schuldbefreiung erlangen können. Sofern Sie jedoch nur z. B. einen neuen Fernseher in monatlichen Raten kaufen und Sie diese Raten ordnungsgemäß zurückbezahlen, ist dies jedoch möglich.

 :gruebel: größere Kosten auf mich zu, die ich nicht wuchten kann. Wenn mir jemand etwas leihen würde, dürfte ich dann "neue Schulden" machen??

Was sind das für Kosten? Dritte dürfen Ihnen jederzeit etwas offiziell schenken. Mit Ihrem unpfändbaren Einkommen dürfen Sie machen, was Sie wollen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
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Feuerwald

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #6 am: 29. Januar 2008, 22:25:45 »





"Grundsätzlich nicht, da Sie sich "wohlverhalten" sollen. Sofern also Mietrückstände oder Unterhaltsrückstände auflaufen, besteht die Gefahr, dass dies einen Versagungsgrund darstellt und Sie keine (Rest-) Schuldbefreiung erlangen können"

im Leben besteht für viele Dinge Gefahr. Dennoch lege ich an dieser Stelle ein ganz diplomatische Veto ein, denn so kann man diese Aussage m.E. nicht in einem solchen Forum stehen lassen.

Das "Wohlverhalten" ist im Restschuldbefeiungsverfahren (Wohlverhaltensphase)  klar und abschließend definiert und zwar in den §§ 295, 296, 297 und 298 InsO. Neuverschuldung ist nicht aufgelistet. 

Wie bspw. neue Unterhaltsschulden zu einem Versagungsgrund führen können, erschließt sich mir nicht. 

MfG
Feuerwald





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ThoFa

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Re: Keine neuen Schulden machen??
« Antwort #7 am: 29. Januar 2008, 22:54:24 »

Hallo,

Grundsätzlich nicht, da Sie sich "wohlverhalten" sollen. Sofern also Mietrückstände oder Unterhaltsrückstände auflaufen, besteht die Gefahr, dass dies einen Versagungsgrund darstellt und Sie keine (Rest-) Schuldbefreiung erlangen können. Sofern Sie jedoch nur z. B. einen neuen Fernseher in monatlichen Raten kaufen und Sie diese Raten ordnungsgemäß zurückbezahlen, ist dies jedoch möglich.

na dafür interessiert mich aber mal die Norm.

MfG

ThoFa
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