Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jerryco62 am 14. April 2013, 11:29:12

Titel: keine Unterhaltspflichtigen Kinder mehr
Beitrag von: jerryco62 am 14. April 2013, 11:29:12
Hallo,

meine Frau ist in der IN, ich in der IK. Unsere Tochter ist im Februar 25 Jahre alt geworden, hat ihr Studium im März beendet und seit Anfang des Monats einen Job. Von daher entfällt die Unterhaltspflicht für unsere Tochter. Da ich einiges widersprüchliches gelesen habe frage ich lieber explizit nach. Sind wir unseren IV´s gegenüberverpflichtet das von uns aus denen mitzuteilen oder auf Anfrage? Müssen die IV´s bei Gericht einen Antrag wegen der veränderten Pfändungsbeträge stellen? Oder können sie verlangen, dass ab diesem Monat die entsprechenden Beträge zu zahlen sind?

Grüße
jerryco62
Titel: Re: keine Unterhaltspflichtigen Kinder mehr
Beitrag von: Der_Alte am 14. April 2013, 15:52:15
Wenn Sie direkt an den Treuhänder abführen, müssten Sie ihn auch benachrichtigen. Wenn Ihr Arbeitgeber es tut, muss nur dieser die Info haben, damit er die Pfändung neu berechnen kann. Es schadet natürlich nicht, wenn Sie dem TH auch ein Nachricht zukommen lassen.
Titel: Re: keine Unterhaltspflichtigen Kinder mehr
Beitrag von: Insokalle am 14. April 2013, 19:32:02
Bei Kindergeldbezug besteht auch eine Mitteilungspflicht von Änderungen an die Familienkasse.
Beim Kinderfreibetrag müsste ähnliches gelten.